Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Termine heute
Termine Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 1368 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Jan Ullrich (l) und Lance Armstrong (r) fahren auf der 9. Etappe hintereinander.
14.07.2003 18:24
Jury: Keine Strafe für Armstrong wegen Strecken-Abkürzung

Gap (dpa) - Der vierfache Toursieger Lance Armstrong (USA) wird für seine unfreiwillige Querfeldein-Einlage 6 Km vor dem Ziel der 9. Etappe in Gap nicht bestraft. «Er hat sich dadurch keinerlei Vorteil verschafft - im Gegenteil. Es wird keine Zeitstrafe verhängt», erklärte der Niederländer Martyn Swinkels, Präsident der internationalen Jury.

Um dem direkt vor ihm gestürzten Spanier Joseba Beloki auszuweichen, fuhr Armstrong einen Umweg über ein abgemähtes Feld und kürzte die Tour-Strecke auf diese Weise um einige Meter ab. Durch diesen Vorfall verlor der Texaner Zeit.

In Artikel 18 des Tour-Reglements heißt es dagegen: «Die Fahrer müssen immer der offiziellen Streckenführung folgen. Das Fahren auf anderen Routen, insbesondere Abkürzungen, hat eine Strafe zur Folge.» Nach der unfreiwilligen Geländefahrt auf abschüssiger Strecke hatte Armstrong erklärt: «Ich hatte Angst wie nie zuvor. Es war ein Überlebens-Reflex von mir, auf diese Art auszuweichen. Ich hatte Panik.» Die Straße, deren Asphalt-Belag durch die große Hitze geschmolzen war, sei nicht sicher für eine schnelle Abfahrt gewesen, meinte Armstrong.

Die härteste Bestrafung der Tour-Geschichte betraf die vier Erstplatzierten des Jahres 1904, die im Nachhinein disqualifiziert worden waren, weil sie die Tourstrecke zum Teil mit der Bahn abgekürzt hatten. Diese Sanktion betraf auch den Sieger von 1903, Maurice Garin (Frankreich).


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.020 Sekunden  (radnet)