Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Termine heute
Termine Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3916 Gäste und 9 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Für Fahrräder, hier ein Radfahrer bei Pilsum in Norddeutschland, gelten seit 2012 die gleichen steuerlichen Vorteile wie für Dienstautos. Foto: Pixathlon
31.01.2013 08:00
Steuervorteil: Dienstauto-Privileg auch für das Rad

Hagen (rad-net) - Rückwirkend ab dem Jahr 2012 lassen sich auch Fahrräder als «Dienstwagen» deklarieren. Damit können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern künftig auch Fahrräder zur Verfügung stellen – und die Ausgaben entsprechend steuerlich geltend machen. Wie bei Autos müssen Mitarbeiter, die ihr Fahrrad auch privat nutzen, dann ein Prozent des Listenpreises pro Monat als Einnahme versteuern. Der Beschluss aus dem November des vergangenen Jahres gilt für E-Bikes ebenso wie für Rennräder. Nach Berichten verschiedener Fachmagazine sei es am Ende nicht einmal von Belang, in welchem Maße das Rad wirklich für dienstliche Zwecke oder Fahrten zur Arbeit genutzt werde. Profitieren können von dem Beschluss der Finanzminister der Länder jedoch am Ende alle: Der Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter mit hochwertigen Rädern nach ihren Wünschen ausrüstet, sowohl auf starke Motivation als auch auf fitte Angestellte hoffen, Radfahrer und Radsportler müssen ihr Traumrad nicht mehr kaufen, sondern versteuern lediglich pro Monat ein Prozent des Listenpreises als Gewinn und die Umwelt kann auf reduzierte Auto-Kilometer hoffen.

Erlasse zur «Steuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern» zum Download (pdf-Datei)


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.015 Sekunden  (radnet)