Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Termine heute
Termine Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4284 Gäste und 10 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


John Fahey ist der Präsident der WADA. Foto: Laurent Gillieron
06.02.2012 18:24
WADA begrüßt CAS-Urteil im Fall Contador

Montreal (dpa) - Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) im Fall Alberto Contador begrüßt.

«Das CAS traf die Entscheidung nach eingehender Prüfung der umfangreichen Beweise und mehr als 4000 Dokumentenseiten», hieß es in einer Mitteilung der WADA. «Dies zeigt wie gründlich und robust der Prozess war.»

Der Tour-de-France-Seriensieger Contador ist vom CAS zu einer Zweijahressperre bis zum 5. August dieses Jahres verurteilt worden. Das dreiköpfige Richtergremium erkannte ein Doping-Vergehen. Der 29 Jahre alte spanische Radprofi war am 21. Juli 2010 am zweiten Ruhetag der Tour überführt worden, das als Kälbermastmittel verwendete Clenbuterol eingenommen zu haben. Contador hatte für die positive Analyse ein verunreinigtes Steak verantwortlich gemacht und Doping stets bestritten.

«Dies ist eine angemessene Entscheidung des CAS, die die Effektivität des Welt-Anti-Doping-Codes bestätigt», sagte WADA-Präsident John Fahey. Die WADA nehme sich auch in Zukunft das Recht heraus, Einspruch beim CAS zu erheben, wenn der WADA-Code nicht korrekt eingehalten werde.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.235 Sekunden  (radnet)