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24.04.2002 13:40
Es lag nie etwas gegen Ullrich vor

Es lag nie etwas gegen Ullrich vor BDR-Präsidentin Schenk verärgert über zögerliche Behandlung durch ita-lienische Justiz (cos-pps/uv) Nach über zehn Monaten ist jetzt auch offiziell geklärt, dass die Razzia der italienischen Polizei beim Giro d’Italia im Juni 2001 bei Telekom-Profi Jan Ullrich und Mannschaftsarzt Dr. Lothar Heinrich keinerlei Anhaltspunkte für Verstöße gegen Dopingvorschriften erbracht hat. Die „Akten“ aus Italien trafen vergangene Woche beim Bund Deutscher Radfahrer ein und wurden umgehend sowohl der UCI zur Prüfung vorgelegt als auch ins Deutsche übersetzt, damit der Verband umfassend informiert ist. Aber schon auf den ersten Blick war erkennbar, dass sich der Inhalt der Akten auf die Protokolle vom 6. Juni 2001 und eine Liste von Medi-kamenten beschränkt. „Es ist unverständlich, wieso wir diese alten Unterlagen erst jetzt erhalten, von italienischer Seite aber immer wieder der Eindruck erweckt wurde, es gäbe weitere Erkenntnisse. Auch ein Radprofi hat Anspruch auf zügige Bearbeitung solch schwerwiegender und in der Öffent-lichkeit breitgetretener Vorwürfe!“ empörte sich BDR-Präsidentin Sylvia Schenk über dieses Verfahren. „Immerhin liegt hier eine erhebliche Rufschädigung vor, die bei Dr. Heinrich auch seine Seriosität als Arzt betrifft. Der unverzichtbare Kampf gegen Doping darf nicht durch leichtfertigen Umgang mit derartigen Vorwürfen diskreditiert werden!“ Die deutsche Übersetzung bestätigte inzwischen die Einschätzung, dass es sich lediglich um die bereits seit langem bekannten Fakten handelt. Seit dem 23. April liegt nun auch die Wer-tung der UCI, vertreten durch Dr. Léon Schattenberg (NED) von der Anti-Doping-Kommission, vor. Nach eingehender Untersuchung der Liste der in den Hotelzimmern von Ullrich und Dr. Heinrich gefundenen Substanzen kommt Dr. Schattenberg zu dem Schluss, „dass es sich in diesem Fall um kein Dopingvergehen handelt“. Dabei wurde berücksichtigt, dass Jan Ullrich Asthmatiker, dies in seinem Gesundheitspass 2001 vermerkt ist und die ge-fundenen Substanzen aus medizinischen Gründen zugelassen sind. Hinsichtlich des bei Dr. Heinrich gefundenen Koffein stellt Dr. Schattenberg fest, es handle sich dabei „in seiner natürlichen Beschaffenheit nicht um ein Dopingmittel: die Substanz wirkt dopend, wenn sie in einer Menge eingenommen/verabreicht wird, die die Koffeinkonzentrati-on im Urin 12 mg/ml überschreiten lässt.“ In geringerem Umfang ist die Einnahme von Kof-fein daher zugelassen. Abschließend schreibt Dr. Schattenberg: „Es handelt sich um kein Dopingvergehen und stellt auch keinen Verstoß gegen das Doping-Kontroll-Reglement dar. Wir sind nicht der Ansicht, dass in diesem Fall ein Verfahren eröffnet werden muss.“ Sylvia Schenk zeigte sich erleichtert, dass die Angelegenheit nun endlich abgeschlossen ist und für den BDR kein Handlungsbedarf besteht. „Das hätten wir allerdings schon vor Mona-ten haben können, ich hoffe, dass auch in Italien künftig sorgsamer verfahren wird.“ Anlage: Schreiben Dr. Schattenberg vom 19.04.2002 (Eingang BDR 23.04.2002) Schreiben UCI vom 19.04.02 UNION CYCLISTE INTERNATIONALE BUND DEUTSCHER RADFAHRER Ev. M. Werner WENZEL Otto-Fleck.Schneise 4 D - 60528 Frankfurt am Main Aigle, le 19 avril 2002 Ref: Santé / Lsch/thc Monsieur, Nous avons bien reçu votre courrier du 16 avril dernier lequel a retenu toute notre attention et vous en remercions. Après avoir étudié la liste des produits trouvés chez le coureur Jan Ullrich et compte tenu du fait que ce coureur souffre d’asthme et que cela est indiqué dans son livret de santé 2001 et que les substances trouvées sont autorisées sur justification médicale, nous pouvons conclu-re qu’il ne s’agit pas de dopage. Les substances trouvées chez Mathias Heinrich Lothar sont des substances autorisées sous certaines conditions et que ce médecin prescrit au coureur si le traitement s’avère nécessaire. S’agissant de l’autre substance trouvée, la caféine, elle n’est pas une substance dopante de par sa seule nature : elle devient dopante que si elle est absorbée dans une quantité faisant monter la concentration dans les urines à plus que 12 mg/ml. L’absorption de caféine dans une quantité qui ne fait pas monter la concentration dans les urines au-delà de 12 mg/ml est donc autorisée. Elle n’est pas un acte de dopage et ne constitue pas une infraction au RCAD. Nous ne pensons donc pas qu’il y a lieu d’ouvrir une procédure dans ce cas. Veuillez agréer, Monsieur, nos meilleures salutations. Pour la Commission Antidopage Dr. Léon B.J.A SCHATTENBERG Übersetzung Schreiben UCI vom 19.04.02 Aigle, 19.04.02 Sehr geehrter Herr Wenzel, wir haben Ihr Schreiben vom 16.04.02 dankend erhalten. Nachdem wir die Liste der bei dem Fahrer Jan Ullrich gefundenen Substanzen eingehend untersucht haben und unter Berücksichtigung, dass der Fahrer Asthmatiker ist und dies ebenfalls in seinem Gesundheitspass 2001 vermerkt ist und dass die gefundenen Substan-zen aus medizinischen Gründen zugelassen sind, kommen wir zu dem Schluss, dass es sich in diesem Fall um kein Dopingvergehen handelt. Die bei Lothar Heinrich gefundenen Sub-stanzen sind Substanzen, die nur mit bestimmten Einschränkungen zugelassen sind, die die-ser Arzt dem Fahrer verschreibt, wenn es die Behandlung erforderlich macht. Was die andere Substanz betrifft, die gefunden wurde, nämlich das Koffein, so handelt es sich in seiner natürlichen Beschaffenheit nicht um ein Dopingmittel: die Substanz wirkt do-pend, wenn sie in einer Menge eingenommen/verabreicht worden ist, die die Koffeinkonzen-tration im Urin 12 mg/ml überschreiten lässt. Die Einnahme/Verabreichung von Koffein in ei-ner Menge, die die Koffeinkonzentration im Urin nicht über 12 mg/ml überschreiten lässt, ist daher zugelassen. Es handelt sich um kein Dopingvergehen und stellt auch keinen Verstoß gegen das Doping-Kontroll-Reglement dar. Wir sind nicht der Ansicht, dass in diesem Fall ein Verfahren eröffnet werden muss. Mit freundlichen Grüßen Für die Anti-Doping-Kommission Dr. Léon Schattenberg
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