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14.12.2000 14:59
Diskussion um Nahrungsergänzungsmittel - BDR legt Berufung gegen Ur-teil im Fall Kappes ein
Frankfurt/Main (rad-press) Das Präsidium des Bundes Deutscher Radfahrer hat am 13. Dezember beim Bundesrechtsausschuss des BDR Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts eingelegt, das Andreas Kappes am 11. Dezember vom Vorwurf des Dopings freigesprochen hatte. Der Freispruch bezog sich auf Aussagen von Kappes, Nahrungsergänzungsmittel mit nicht deklarierten Substanzen eingenommen zu haben, die zu erhöhten Nandrolonwerten geführt haben könnten.
„Das Urteil ist nicht nachvollziehbar“, kritisierte BDR-Präsident Manfred Böhmer den Entscheid des Sportgerichts. „Der Grundsatz der Selbstverantwortlichkeit des einzelnen Athleten wäre damit widerlegt. Würden wir den Freispruch akzeptieren, könnten wir uns in den nächsten Jahren vor Fällen dieser Art kaum noch retten“, sprachen sich die Vertreter des BDR-Präsidiums für den Einspruch und die Einleitung weiterer Schritte gegen Kappes aus. „Gemäß Paragraph 10, Absatz 7 der BDR-Satzung ist jeder Sportler verpflichtet, die Doping-Bestimmungen in eigener Verantwortung zu beachten“, unterstrich Böhmer die rechtliche Grundlage noch einmal.
A- und B-Probe von Kappes wiesen bei den Deutschen Bahn-Meisterschaften Anfang Juli 2000 einen zu hohen Nandrolon-Wert auf. Bereits 1997 war der Kölner bei der Bahn-DM positiv getestet und für drei Monate gesperrt worden. Bei der auf Wunsch des Radprofis durchgeführten Untersuchung sämtlicher Nahrungsergänzungsmittel im Kölner Dopinglabor wurden in zwei Präparaten Nandrolon-Spuren gefunden, die allerdings bei den Inhaltsstoffen nicht angegeben waren. Auch Tests mit mehreren Probanden hatten bei der Einnahme der von Kappes angeblich benutzten Präparate erhöhte Nandrolon-Werte ergeben.
„Es geht in diesem Fall nicht um die Person Kappes, sondern vor allem um die Glaubwürdigkeit und Konsequenz unserer Bestrebungen im Kampf gegen Doping“, erläuterte Böhmer die Position des BDR. „Aus diesem Grund warnen wir, aber auch die Athleten-Kommission des IOC, der Radsport-Weltverband UCI und die Anti-Doping-Kommission von DSB/NOK schon seit Monaten vor der Verwendung dieser Produkte.“
Nahrungsergänzungsmittel kamen in den vergangenen Wochen immer wieder in den Verdacht, eine Rolle bei „positiven Dopingfällen“ zu spielen. Angeblich können sie nicht deklarierte Substanzen enthalten, die Bestandteil der Dopingliste sind. So gab der Ringer Alexander Leipold, der in Sydney die Goldmedaille gewann, die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln als mögliche Ursache des positiven Dopingbefundes an.
Der BDR forderte im Zusammenhang mit diesem Fall alle Sportler mehrmals auf, vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln auf jeden Fall den verantwortlichen Mannschaftsarzt bzw. behandelnden Arzt zu kontaktieren. Insbesondere Produkte aus den USA seien zu überprüfen, da dort ein Teil der Steroide nicht als Arzneimittel gelten und frei erhältlich sind. Darüber hinaus stellte der BDR sicher, dass die von den BDR-Sponsoren PowerBar, Extran und FitLine zur Verfügung gestellten Produkte keine unbekannten Substanzen enthalten.
BDR-Satzung / § 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder / Absatz 7:
Die... genannten Mitglieder sind zur aktiven Bekämpfung des Dopings aufgerufen. Jeder Sportler ist verpflichtet, die Doping-Bestimmungen in eigener Verantwortung zu beachten. Eine Ahndung von Doping-Vergehen erfolgt auch bei Fahrlässigkeit, Ratschläge Dritter (auch von Ärzten) entlasten den Sportler nicht... Zurück
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