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15.12.2006 19:20
DOSB verabschiedet Anti-Doping-Aktionsplan

Weimar (rad-net) - Auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in Weimar wurde ein vom DOSB-Präsidium vorgelegter Zehn-Punkte-Aktionsplan verabschiedet. 
Der für den Sport zuständige Bundesminister des Inneren, Dr. Wolfgang Schäuble, appellierte für eine intensive Zusammenarbeit von Sport und Staat beim Kampf gegen Doping. DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach würdigte die Darlegungen des Sportministers als eine „großartige Orientierung“. 

Gastredner Schäuble kündigte weitere gesetzliche Maßnahmen zum Kampf gegen Doping an, zum Beispiel durch eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes, eine Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel und die umfangreichere Einbeziehung des Bundeskriminalamtes im Kampf gegen Dopingvergehen. Zudem sollte künftig auch Blutdoping in die strafrechtliche Verfolgung miteinbezogen werden. Der Bundesinnenminister dankte im Rahmen der Delegiertenversammlung im Namen der Bundesregierung dem organisierten Sport „für großartige Leistungen“ und sagte: „Unser Land wäre ohne den Sport unendlich viel ärmer. Dass, was der Sport leistet, könnte eine staatliche Organisation auch nicht annähernd erledigen.“ Schäuble bekräftigte dabei die Freiheit, die Selbstverwaltung und die Eigenverantwortung des Sports. 

„Anti-Doping-Aktionsplan: Zehn Punkte für Sport und Staat“:

1. Kontrolldichte erhöhen: Das System der Doping-Kontrollen durch die NADA muss quantitativ und qualitativ verbessert werden. Deshalb verdoppelt der DOSB seinen Zuschuss an die NADA im kommenden Jahr von 260.000 Euro auf 520.000 Euro, um damit wesentlich mehr Kontrollen, insbesondere im Trainingsbereich finanzieren zu können. Er erwartet auch vom Bund eine Ausweitung seiner Zuwendungen zur NADA. Um die NADA mittel- und langfristig auf eine bessere finanzielle Grundlage zu stellen, ist eine deutliche Erhöhung ihres Stiftungskapitals dringend erforderlich. Als ersten Schritt
begrüßt der DOSB die auf gemeinsame Initiative von Bundestag, Bundesregierung und Sport beschlossene Erhöhung des Stiftungskapitals um 2 Mio. Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Kulturstiftung zur Fußball-WM. Weitere Zustiftungen aus der Wirtschaft sind möglich und erwünscht. Um die Unternehmen - gerade die, die im Sport engagiert sind - stärker zu gewinnen, wird der DOSB gemeinsam mit der Deutschen Sport-Marketing (DSM) und der NADA ein verbessertes Marketing der NADA initiieren.

2. Besser vorbeugen: Der Kampf gegen Doping darf sich nicht auf Kontrollen und Sanktionen beschränken; er muss stärker präventiv geführt werden - durch
Information und Aufklärung. Die Prävention ist der wichtigste Ansatzpunkt für künftige Verbesserungen. Zu den Kernaufgaben der NADA gehören die Erstellung und Verbreitung von Aufklärungs- und Erziehungsmaterial zum Thema „Doping im Sport“. Die Landessportbünde werden aufgefordert, verpflichtende Angebote ihrer Bildungswerke zur Fortbildung von Übungsleitern und Trainern der Vereine zu schaffen. Der DOSB wird seine „Anti-Doping-Vertrauensleute“ aktiv in den Eliteschulen des Sports, in den Olympiastützpunkten und bei Schulungen seiner Mitgliedsverbände in direktem Kontakt mit jungen Athletinnen und Athleten einsetzen. Er wird auch DDR-Dopingopfer bitten, sich an dieser Aufgabe zu beteiligen, denn niemand kann glaubwürdiger als sie über die schlimmen Folgen des Dopings berichten.

3. Mindeststandards bei der Dopingbekämpfung verbindlich machen: Viele Mitgliedsverbände und -organisationen des DOSB (beispielsweise der Deutsche Schwimm-Verband, der Bund Deutscher Radfahrer, die Wintersportverbände und die Stiftung Deutsche Sporthilfe) haben effektive Maßnahmen ergriffen, um den je spezifischen Herausforderungen im Kampf gegen das Doping zu begegnen, insbesondere durch
- den Abschluss von Athletenvereinbarungen mit empfindlichen finanziellen Vertragsstrafen bei Doping-Vergehen,
- die Erstellung von Athleten- oder Gesundheitspässen zur langfristigen Dokumentation des sportlichen Werdegangs und medizinischer Untersuchungen,
- qualitativ und quantitativ verbesserte Kontrollsysteme (Datenbanken etc.) und
- aktive Beiträge von Athleten im Kampf gegen Doping.

Der DOSB fordert seine Mitgliedsverbände und -organisationen auf, entsprechende Maßnahmen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu realisieren. Er appelliert zugleich an die Sponsoren, in ihre Verträge mit Athleten/Athletinnen wirksame Vertragsstrafen bei Doping-Vergehen aufzunehmen.

4. WADA-Code weiter verschärfen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC und die Association of Summer Olympic International Federations (ASOIF)), den WADA-Code so zu verändern, dass in schwerwiegenden Fällen schon bei einem ersten Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln eine Höchststrafe von vier Jahren Startverbot verhängt werden kann. Bislang gilt die „Regelstrafe“ von zwei Jahren zugleich als „Höchststrafe“ bei Erstvergehen; da von dieser Regelstrafe bei besonderen Umständen nach unten abgewichen werden kann, muss auch eine Abweichung nach oben ermöglicht werden. Der DOSB fordert die Bundesregierung auf, diese Initiative bei den laufenden WADA-Konsultationen zu unterstützen.

5. Finanzielle Sanktionen für Doping-Täter einführen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (ebenfalls durch das IOC und die ASOIF), den WADA-Code um zusätzliche finanzielle Sanktionen für des Dopings überführte Athletinnen/Athleten zu ergänzen. Solche Geldstrafen waren im früher geltenden Anti-Doping-Code des IOC vorgesehen, bei der Verabschiedung des WADA-Codes durch die beteiligten Sportorganisationen und Staaten jedoch nicht durchsetzbar. Der DOSB fordert die Bundesregierung auf, auch diese Initiative bei den laufenden WADAKonsultationen zu unterstützen.

6. Die staatlichen Organe im Kampf gegen das Doping stärken: Das staatliche
Instrumentarium im Kampf gegen Doping greift noch zu wenig; es muss ausgeweitet und künftig vor allem besser und entschiedener vollzogen werden. Der DOSB bekräftigt seine Forderung nach der Einrichtung von Anti- Doping-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften. Nur geschulte und auf Doping fokussierte Ermittlungsbehörden, die personell angemessen ausgestattet sind, können das Doping wirkungsvoll bekämpfen. Das beste Gesetz ist nutzlos, wenn es nicht umgesetzt wird.

Der DOSB fordert eine Strafverschärfung für das banden- und gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Dopingsubstanzen. Die Mindeststrafe gemäß §§ 6a und 95 AMG soll ein Jahr, die Höchststrafe zehn Jahre (statt bislang drei Jahre) sein. Mit diesem Strafmaß können die staatlichen Ermittlungsmöglichkeiten (wie Telefonüberwachung und Durchsuchungen) besser ausgeschöpft werden. Der DOSB weist ausdrücklich darauf hin, dass Athleten/Athletinnen, die mit Dopingmitteln handeln oder sie anderweitig in den Verkehr bringen, mit Gefängnisstrafen bedroht sind. Der DOSB hält diese Regelung für sinnvoll und zielführend und unterstützt sie nachdrücklich. Der DOSB erneuert die Forderung nach einer besonderen Kennzeichnungspflicht für relevante Arzneimittel durch Erlass einer Doping- Warnhinweis-Verordnung (§ 6a Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)). Zusätzlich fordert er, den freien Warenverkehr für Dopingmittel zu verbieten; medizinisch indizierte Substanzen sollen davon unberührt bleiben. Das Verbot soll sich sowohl auf die Einfuhr als auch auf den Bezug im Postversand erstrecken. 

Der offensichtlich weit verbreitete Missbrauch von Arzneimitteln in kommerziellen Fitness-Studios unterliegt entgegen landläufiger Meinung nicht den Anti-Doping-Regeln des organisierten Sports. Um die Weitergabe von Dopingmitteln in diesen Einrichtungen wirksamer bekämpfen zu können, sind kommerzielle Fitness-Studios und ähnliche Betriebe nach Auffassung des DOSB der Regelüberwachung durch Polizei und Ordnungsbehörden zu unterwerfen. Dazu soll § 64 AMG verschärft werden.
Der DOSB unterstützt Maßnahmen für nationale Schiedsgerichtsvereinbarungen. Er legt Wert auf deren Harmonisierung mit dem effektiven unabhängigen und international anerkannten Schiedsgerichtssystem (Court of Arbitration for Sport, CAS).

7. Dopingtäter -täterinnen schnell, hart und international bestrafen: Der DOSB macht sich das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Besitzstrafbarkeit“ zu Eigen, die nach sorgfältiger Abwägung aller rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte mehrheitlich empfiehlt, eine „Besitzstrafbarkeit“ gesetzlich nicht zu verankern. Die Argumente der Arbeitsgruppe zum umfassenden Schutz des Prinzips der uneingeschränkten Verantwortlichkeit der Athleten/Athletinnen („Strict liability“), des unverzichtbaren Eckpfeilers des Anti-Doping-Kampfes, sind überzeugend. Die Sanktionierung eines durch positiven Dopingtest überführten Athleten soll weiterhin allein durch die Sportgerichtsbarkeit erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international sofort durchsetzbare Bestrafung möglich ist. Wird der Athlet durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von oder des Handels mit Dopingmitteln überführt, unterliegt er schon jetzt den für alle Bürger geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (siehe oben Ziffer 6). Der DOSB
betont insbesondere noch einmal das Erfordernis der internationalen Harmonisierung für einen wirksamen Kampf gegen das Doping.

8. Sport und Strafverfolgung müssen wechselseitig besser informieren: Der DOSB fordert eine bessere Koordinierung der in Sport und Staat mit dem Kampf gegen das Doping befassten Stellen. Der DOSB wird seine Mitgliedsverbände verpflichten, Verdachtsmomente auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen unverzüglich der zuständigen (Schwerpunkt-) Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Der DOSB fordert die NADA auf, sich dieser Informationspflicht ebenfalls zu unterwerfen. Umgekehrt bittet der DOSB die staatlichen Stellen, dafür Sorge zu tragen, dass die (Schwerpunkt-) Staatsanwaltschaft ihrerseits für die Sportgerichtsbarkeit wichtige Informationen unverzüglich an die zuständige Sportorganisation übermittelt. Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC), den WADA-Code durch die Einführung einer entsprechenden Informationspflicht zu ergänzen und fordert die Bundesregierung auf, diese Initiative bei den laufenden WADA-Konsultationen zu unterstützen.

9. Öffentliche Förderung nur bei aktivem Anti-Doping-Kampf: Der DOSB unterstützt die Politik des Bundesinnenministers, seine öffentliche Förderung mit der Verpflichtung zur Einhaltung von Standards im Kampf gegen Doping zu verknüpfen. Er wird diese Verpflichtung in die Zielvereinbarungen, die er mit dem Bundesinnenministerium, den Verbänden und den Olympiastützpunkten abschließt, verbindlich aufnehmen. Der DOSB begrüßt die Entscheidung des Bundesinnenministers, die Anti-Doping-Konvention der
UNESCO zeitnah zur ratifizieren.

10. Anti-Doping-Maßnahmen entschlossen umsetzen: Der DOSB bekräftigt seinen
festen Willen, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen mit ganzer Kraft entschlossen voran zu treiben. Sein Präsidium wird diesen Aktionsplan deshalb dem Bundesinnenminister mit dem Ziel eines Schulterschlusses von Sport und Staat im Kampf gegen Doping unterbreiten. Dabei wird es sich auch in Zukunft von dem Grundsatz leiten lassen, dass Inhalt vor Form geht.

DOSB

DOSB Anti-Doping-Aktionsplan als pdf...


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