Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
BMX
BMX-Bundesliga
Termine
Generalausscheribungen
Ranglisten
SpO / WB
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3817 Gäste und 8 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


12.12.2024 16:00
UCI möchte Kohlenmonoxid aus medizinischen Gründen verbieten

Aigle (rad-net) – Die UCI kündigte an, dass sie in ihrem Direktionskomitee vorschlagen wird, die Verwendung von Kohlenmonoxid bei Fahrern aus medizinischen Gründen zu verbieten. Die Entscheidung soll vom Exekutivorgan des Weltradsportverbandes auf seiner nächsten Sitzung getroffen werden. Diese findet vom 31. Januar bis 1. Februar 2025 in Arras in Frankreich statt.

Kohlenmonoxid ist ein giftiges, geruchloses Gas, das häufig für Unfälle im Haushalt verantwortlich ist. Das Gas wird in der Medizin als Tracer verwendet, um die Sauerstoffdiffusion in der Lunge oder die Gesamthämoglobinmasse zu messen. Dafür wird es in geringen Dosen und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen eingeatmet. Bei wiederholter Inhalation unter nichtmedizinischen Bedingungen kann es zu Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Brustschmerzen, Atembeschwerden und sogar Bewusstlosigkeit führen.

Die UCI ist der Ansicht, dass diese gesundheitlichen Nebenwirkungen und fehlende Kenntnisse über Langzeitfolgen des wiederholten Einatmens ein Verwendungsverbot rechtfertigen.
Seine Verwendung in einem medizinischen Umfeld, durch qualifiziertes medizinisches Personal, sowie unter der strengen Bestimmung der Gesamthämoglobinmasse wäre jedoch weiterhin zulässig.


Holt euch die News aus der Welt des Radsports mit der App von rad-net direkt aufs Handy!

Die App von rad-net bei Google Play Die App von rad-net im Apple Store

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.022 Sekunden  (radnet)