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19.01.2007 12:47
BDR-Präsident Scharping zur geplanten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln

Frankfurt/M. (rad-net) - Zu der Verständigung der Koalitionsfraktionen auf eine Besitzstrafbarkeit im Rahmen von Maßnahmen gegen Doping erklärt der Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), Rudolf Scharping: 

1.) Der Bund Deutscher Radfahrer, die Veranstalter (VDR), die Teams und deren Sportler haben sich bekanntlich schon am 5. August 2006 in Bad Tölz, und durch das BDR-Präsidum am 31. August 2006, im Rahmen eines umfangreichen Kataloges auch für die Unterstützung des Gesetzgebers sowie die Einführung einer Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln ausgesprochen. 

2.) Entsprechend hatte der BDR Anträge auf der Mitgliederversammlung des DOSB gestellt. 

3.) Die Verständigung der Koalitionsfraktionen entspricht den Vorschlägen und Beschlüssen des Bundes Deutscher Radfahrer, wenn auch nicht vollständig. Sie ist ein bedeutsamer Schritt in die richtige Richtung und wird deshalb vom BDR begrüßt. 

Damit ist die Erwartung verbunden, dass am Ende des Gesetzgebungsverfahrens mindestens das steht, was die Koalitionsfraktionen jetzt miteinander vereinbart haben.

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