Fulda (dpa) - Dem derzeit arbeitslosen Rad-Profi Patrik Sinkewitz droht bei einem Schadensersatz-Prozess wegen Dopings nach eigenen Angaben der finanzielle Ruin. Einen Vergleich mit seinem ehemaligen Sponsor ließ der geständige Doping-Sünder vor dem Landgericht Fulda platzen. Der Getränkehersteller Förstina wirft dem ehemaligen Fahrer des T-Mobile-Teams arglistige Täuschung vor. Deshalb hatte er gegen den 27-Jährigen aus dem osthessischen Pilgerzell eine Schadensersatzklage in Höhe von 308000 Euro eingereicht. Das Gericht schlug vor, sich auf 150000 Euro zu einigen, doch Sinkewitz lehnte ab. «Ich kann das nicht bezahlen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er sei lediglich zur Zahlung einer niedrigen fünfstelligen Summe bereit. Über den Fortgang des Rechtsstreits entscheidet das Gericht Ende Mai.
Unterdessen verbreitete Sinkewitz nach dem gescheiterten Gütetermin Zuversicht, was seine sportlich Zukunft anbelangt. Es gebe Gespräche mit potenziellen Arbeitgebern. «Ich bin optimistisch, dass ich im Sommer wieder für ein Team fahren und interessant sein werde», sagte Sinkewitz. Doch trotz eines eventuell winkenden Vertrages sieht sich der arg geschröpfte Profi nicht in der Lage, auf den Vergleichsvorschlag einzugehen. Die gesamte Doping-Affäre habe ihn bereits rund eine Million Euro gekostet. Zuletzt hatte ihn der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) wegen Dopings für ein Jahr gesperrt und zu einer Geldstrafe von 40000 Euro verurteilt. Sinkewitz darf nach Ablauf seiner Sperre vom 18. Juli an wieder Rennen fahren.
Förstina fordert von Sinkewitz teilweise das Honorar und Anteile der Kosten für eine Werbekampagne zurück, die durch die Doping- Schlagzeilen unbrauchbar geworden sei. Den im Januar 2004 mit Sinkewitz geschlossenen Vertrag hatte Förstina gekündigt, nachdem der 27-Jährige im Juli 2007 bei einer Doping-Kontrolle positiv auf Testosteron getestet worden war. Die Kampagne war erst drei Monate vorher gestartet worden, sagte Förstina-Anwalt Christian Schmitt.
Der Sprudelwasser-Hersteller gab sich vor Gericht gesprächsbereit, bot Sinkewitz sogar eine Ratenzahlung an. Doch Sinkewitz' meinte: «Förstina will aus der Sache nur Profit ziehen. Ich meine, dass mit der Kündigung die Sache erledigt sein müsste.»
Der Richter gab bei seinen Ausführungen zu bedenken, dass eine Rückzahlung der Sponsoren-Honorare in der Kündigungs-Klausel nicht verankert worden war. Zudem kündigte er an, dass eine endgültige Entscheidung eventuell erst am Oberlandesgericht Frankfurt oder am Bundesgerichtshof getroffen werden könne. Sinkewitz erklärte kämpferisch, dass ihn eine solche Justiz-Tour nicht abschrecke. Sein Anwalt Axel Scheld von Alt stellte klar, dass beide Parteien mit ihren Vorstellungen zu weit auseinanderlägen. Die persönliche Haftung für Sinkewitz, der eine GmbH gegründet hat, hätte bei dem Vergleich zwischen 75000 und 100000 Euro gelegen.