Erfurt (rad-net) - Das Verfahren um den Unfall von Kristina Vogel von 2009 ist am heutigen Montag vor dem Landgericht Erfurt in einem Rechtgespräch eingestellt worden. Dies berichtet die Nachrichten-Agentur «dapd».
Der heute 58-jährige Polizist, der den Unfall verursacht hatte, soll nun 5000 Euro an die Olympiasiegerin sowie 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Bei dem Berufungsprozess war Vogel nicht anwesend, da sie beim Bahn-Weltcup in Glasgow am Start war.
Der Mann hatte der damals 18-Jährigen Radsportlerin auf ihrem Heimweg die Vorfahrt genommen. Vogel war mit hohem Tempo in die Seitenwand des Transporters gefahren und erlitt dabei mehrere gebrochene Rückenwirbel, einen Jochbein- und Kieferbruch sowie eine Lungenquetschung. Vogel, die im Unterkiefer nur noch sechs Zähne hatte, musste zwei Tage in ein künstliches Koma versetzt werden. Vor sehr wahrscheinlich tödlichen Kopfverletzungen bewahrte sie ihr Helm. Noch heute leide sie an den Unfallfolgen.