Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Webseite RSJ
News
Wir über uns
Jugendvorstand
LV-Jugendleiter
Nachwuchsprogramm
Klasseneinteilung
Sichtung - GA´s
Sichtung - Rangl./Erg.
Jugendmaßnahmen
Radschlag - Infos!
Bike Hero
DFJW
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3118 Gäste und 6 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Jan Ullrich in Hamburg beim Weltcup-Radrennen HEW-Cyclassics.
18.08.2004 14:58
Ullrich darf von Team Coast 1,4 Millionen Euro fordern

Duisburg (dpa) - Rad-Profi Jan Ullrich darf von seinem ehemaligen Rennstall Coast mehr als 1,4 Millionen Euro Honorar und Schadenersatz einfordern. Diesen Vergleichsvorschlag unterbreitete die 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg am ersten Verhandlungstag über eine von Ullrich angestrengte Klage.

Nach dem Vorschlag der Kammer soll die hinter Coast stehende Betreibergesellschaft RSM etwa 550 000 Euro Honorar nachzahlen und gut 900 000 Euro für Verdienstausfälle, die Ullrich nach der Insolvenz des Teams im Frühjahr 2003 entstanden seien. Dies entspricht fast im vollen Umfang Ullrichs Forderungen.

Der Vorsitzende Richter Dirk Struß sagte, dass die Kammer sowohl Ullrichs Kündigung als auch die Honorar- und Schadenersatzforderungen für gerechtfertigt halte. Es bestehe kein Zweifel, dass Coast erhebliche Vertragsverletzungen begangen habe, erklärte Struß. Im Drei-Jahres-Vertrag mit dem Team Coast waren seinerzeit insgesamt fünf Millionen Euro Honorar festgeschrieben worden.

Der Anwalt von RSM bezeichnete die Vergleichssumme in einer ersten Reaktion als «zu hoch». Ullrichs Anwalt sprach von einem «erwartungsgemäßen Verhandlungsverlauf», machte die Zustimmung zu einem Vergleich aber vom Nachweis der Zahlungsfähigkeit der Gegenseite abhängig. Beide Parteien haben zwei Wochen Zeit, sich zu dem Vergleichsvorschlag verbindlich zu äußern. Eine Entscheidung des Gerichts soll Ende September fallen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.027 Sekunden  (radnet)