Aigle (rad-net) - Radsportlerinnen und Radsportler aus Russland und Weißrussland dürfen unter neutraler Flagge wieder an vom Weltradsportverband UCI organisierten Weltmeisterschaften, Weltcups und Nationencups teilnehmen. Allerdings müssen diverse Auflagen erfüllt werden. Dies teilte der Dachverband nun mit.
Die UCI folgt damit der Empfehlung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC).
Zu den Teilnahmebedinungen gehört, dass die Sportler sich persönlich um den Status «neutraler, individueller Fahrer» bewerben müssen. Außerdem dürfen sie in keiner Weise mit dem russischen oder weißrussischen Radsportverband oder dem Olympischen Komitee dieser Länder verbunden sein. Die Regelung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft, sodass beispielsweise bei den Weltmeisterschaften in Glasgow russische und weißrussische Rennfahrer wieder starten können.
Darüber hinaus bleiben alle Verbindungen zu Russland und Weißrussland abgebrochen. Die Verwendung von Flaggen, Emblemen oder Nationalhymnen ist nicht gestattet und es ist auch den Sportlern untersagt, ihre Unterstützung für den Krieg in der Ukraine verbal, nonverbal oder in Textform auszudrücken. Außerdem werden in beiden Ländern vorerst keine UCI-Wettbewerbe organisiert, Nationalmannschaften dürfen nicht an UCI-Wettbewerben teilnehmen und russische und weißrussische Teams werden nicht registriert.
Trotz der Zulassung russischer und weißrussischer Athleten drückte die UCI ihre Unterstützung der Ukraine aus. Weiterhin werde man einen finanziellen Beitrag leisten und ukrainische Radsportler zur Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2024 in Paris ins World Cycling Centre in Aigle eingeladen. Auch im Bereich Technik und Ausrüstung werde der ukrainische Radsport unterstützt.