Aigle (rad-net) - Die Cyclo-Cross-Saison ist gerade erst zu Ende gegangen, doch der Weltradsportverband UCI hat nun eine Reihe von Regeländerungen für die Saison 2024/2025 eingeführt, die ab heute in Kraft treten. Für einige ausgewählte Weltcups wird der Status «geschützte Veranstaltung» eingeführt und die «Verpflichtungen» zur Teilnahme hochrangiger Fahrer wird verschärft.
Die Beteiligung beziehungsweise die Abwesenheit der Athleten war eine treibende Kraft für die Regeländerungen, die während einer Sitzung des UCI-Verwaltungsausschusses vom 2. bis 4. Februar in Prag besprochen wurden. Die UCI erklärte, die Überprüfung der Teilnahme von Athleten an Weltcup-Rennen habe im vergangenen November begonnen, «mit dem Ziel, eine ausgewogene Teilnahme von Athleten an den verschiedenen Kategorien von Cyclo-Cross-Veranstaltungen sicherzustellen».
Für eine «ausgewogene Teilnahme» besagt eine neue Regel, dass Fahrerinnen und Fahrer der Top-20 der Weltrangliste nun «nicht mehr an nationalen Veranstaltungen teilnehmen können», heißt es in der Ankündigung der UCI.
Weiter kündigte die UCI an, dass bei allen Weltcup-Veranstaltungen die ersten beiden Reihen der Elite-Rennen den bestplatzierten Athletinnen und Athleten der Serie vorbehalten sein müssen.
Für Teams sieht eine neue Regelung vor, dass eine bestimmte Anzahl von Fahrern zu Weltcup-Veranstaltungen geschickt werden müssen. UCI Professional Cyclo-Cross-Teams müssen in den Elite-Rennen bei jedem Weltcup mit mindestens drei Fahrerinnen beziehungsweise Fahrern an den Start gehen. Die kleineren UCI Cyclo-Cross-Teams sind verpflichtet, mindestens einen Fahrer beziehungsweise eine Fahrerin zu mindestens fünf Läufen der Serie zu schicken. Derzeit gibt es drei Cross-Profiteams: Pauwels Sauzen-Bingoal, Baloise-Trek Lions und Deschacht-Hens-Maes. Die Strafe für die Nichterfüllung der Anforderungen sei der Verlust ihrer Lizenz in der höchsten Kategorie.
Auf Seiten der Veranstalter wird die UCI ab kommender Saison für bis zur Hälfte der Rennen den Status «geschützte Veranstaltung» einführen. Dies diene dazu, Terminkonflikte für Fahrer zu vermeiden. «Dieser Status wird maximal 50 Prozent der UCI-Weltcup-Veranstaltungen gewährt und nur dann, wenn die Veranstaltung für die internationale Entwicklung des Cyclo-Cross von besonderer Bedeutung ist», heißt es in der Erklärung des Dachverbandes. «Die Gewährung dieses Status ermöglicht es der UCI, die Eintragung eines Rennens in den internationalen UCI-Kalender abzulehnen, das am Tag vor oder am Tag einer 'geschützten Veranstaltung' stattfinden soll.» Mit der Einführung dieses Sonderstatus soll die Internationalisierung des Querfeldeinsports gefördert werden. Außerdem sei es das Ziel, die Zahl der Nationen zu erhöhen, die an Radcross-Veranstaltungen teilnehmen.
Der Kalender für den Cyclo-Cross-Weltcup 2024/2025 wurde noch nicht bekannt gegeben. Er wird erst um den 1. April erwartet.
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