Aigle (rad-net) - Kurz vor dem Start der neuen Saison hat die UCI ihre Corona-Richtlinien für die internationalen Rennen aktualisiert und weitere strengere Maßnahmen eingeführt. Neben dem Fortbestand der Masken- und PCR-Testpflicht, getrennten Podien bei Rennen und der Vorgabe, dass sich die Fahrer ihre Sieger- und Führungstrikots selbst anziehen müssen, kündigte der internationale Radsportverband auch die Einführung eines «UCI-Gesundheitspasses» an. Verstöße gegen die neuen Maßnahmen werden künftig mit einer Geldstrafe von 1000 bis 10.000 Schweizer Franken geahndet.
Der Gesundheitspass soll die Einhaltung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen bei internationalen Events sicherstellen und zeitgleich die Impfbereitschaft unter den Profis und Teams – laut einer Studie der UCI sind 97 Prozent der Mitglieder der Women's WorldTour, 86 Prozent der ProTeams und 79 Prozent der WorldTour derzeitig geimpft – stärken. Das Dokument soll künftig innerhalb von ein bis vier Wochen nach der vollständigen Impfung mit einem der in Europa anerkannten Impfstoffe ausgestellt und an den jeweiligen Fahrer übergeben werden.
Doch die Regelung stellt keine Impfpflicht seitens der UCI dar. Der Gesundheitspass kann auch innerhalb von 48 Stunden vor der Teilnahme an einem Rennen und nach Vorlage eines negativen PCR-Tests ausgestellt werden und somit die Teilnahmeberechtigung für ein Event erteilen. Ein solcher Pass muss jedoch alle zehn Tage erneuert werden.
Bei den drei Grand Tours der Saison, muss grundsätzlich und unabhängig vom jeweiligen Impfstatus, ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Hier werden zudem auch an den Ruhetagen erneut Tests bei den Profis und ihren Mitarbeitern durchgeführt, wobei die UCI jetzt für alle Tests Speichelproben statt der Nasenabstriche vorschlug.
Insgesamt erklärte die UCI, dass die aktualisierten Maßnahmen sich jedoch nicht über die Regelungen der jeweiligen Länder hinwegsetzen würden. Im Gegenteil sollen jeweils die strengeren der beiden Maßnahmen (UCI oder nationale Regelungen) gelten, womit sich der internationale Radsportverband jetzt der neuen Impfpflicht in Frankreich beugte. Hier hatte die Regierung am Montag beschlossen, dass die Teilnahme an französischen Wettbewerben künftig nur Sportlerinnen und Sportlern erlaubt sei, die vollständig geimpft und ab dem 15. Februar auch geboostert seien.
Auch die Veranstalter der Saudi-Tour hatten für ihr Event im Februar bekanntgegeben, dass nur geimpfte Personen teilnehmen dürften und die Vereinigten Arabischen Emirate verlangen mittlerweile sogar von allen ausländischen Besuchern eine vollständige Corona-Impfung sowie eine Booster-Impfung.
Bislang haben sich nur die belgischen WorldTour-Teams Jumbo-Visma und Quick Step-Alpha Vinyl zu den neuen Regelungen seitens der UCI und einzelner Länder geäußert. Laut einem Bericht in «Het Laatste Nieuws» erklärten beide Mannschaften, dafür gesorgt zu haben, dass alle Fahrer, die an den betroffenen Rennen teilnehmen wollten, bereits jetzt vollständig geimpft seien und auch zur richtigen Zeit geboostert würden.