Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3734 Gäste und 11 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Stefan Schumacher muss sich vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Foto: Daniel Bockwoldt
21.08.2013 14:05
Schumacher-Prozess: Koffer mit Medikamenten wirft Fragen auf

Stuttgart (dpa) - Am 11. September soll Hans-Michael Holczer erneut als Zeuge im Betrugs-Prozess gegen Radprofi Stefan Schumacher aussagen - und wird dabei wohl mit unangenehmen Fragen konfrontiert.

Womöglich wird sogar die Frau des ehemaligen Gerolsteiner-Teamchefs in den Zeugenstand gerufen. Das zumindest legte der Verteidiger von Schumacher, Michael Lehner, dem Landgericht Stuttgart nahe, nachdem die kurze Aussage von Markus Rösch am 15. Prozesstag beendet war.

Der Sohn des ehemaligen Logistikleiters von Gerolsteiner hatte zuvor von einem von Renate Holczer unterstützten nachträglichen Medikamentenkoffertransport zur Tour de France 2007 erzählt. Die Aussagen veranlassten Gericht und Verteidigung zu zahlreichen Nachfragen, ob es sich dabei womöglich um eine Doping-Lieferung gehandelt haben könnte.

Das wisse er nicht, antwortete Rösch vor der 16. Großen Strafkammer, der mit Gerolsteiner nichts zu tun und seinen Vater auf der langen Fahrt in dem kleinen Teambus nur begleitet hatte. Aber da der Transport nach Beginn der Rundfahrt in Frankreich stattfand, sei ihm das komisch vorgekommen. «Mir war halt nicht klar, warum nach dem siebten Tag Standardmaterial nach Frankreich sollte.»

Seinem Vater sei die Sache unangenehm gewesen. Sie hätten aber nicht gewusst, wem sie davon erzählen sollten. Als Rösch nun vom Schumacher-Prozess im Radio gehört habe, habe er sich an Lehner gewandt und angeboten, seine Beobachtung mitzuteilen.

In dem seit April dauernden Verfahren soll geklärt werden, ob Schumacher seinen ehemaligen Teamchef um 151.463,50 Euro Gehalt betrogen hat, weil er Doping bei der Tour 2008 trotz Nachfrage geleugnet hatte. Im Nachhinein war er positiv getestet und gesperrt worden. Schumacher sagt, sein Chef habe von Doping bei Gerolsteiner gewusst und könne nicht betrogen worden sein. Holczer bestreitet das.

Was 2007 letztendlich in dem verschlossenen Alukoffer war, blieb am Mittwoch offen. «Ich weiß nicht genau, was im Koffer war und ich weiß auch nicht, ob der Arzt den Koffer bekommen hat», sagte Rösch. Sein Vater habe den Koffer von Renate Holczer übergeben bekommen. «Sie hat gesagt, der ist verschlossen, weil Medikamente drin sind.» Es habe nur den Auftrag gegeben, «den dem Arzt zu übergeben». Renate Holczer war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Rösch berichtete zudem von einer weiteren Beobachtung. Am Abend nachdem der Koffer in Frankreich angekommen war, habe er Radprofis im Teamhotel in ein Zimmer verschwinden sehen, in dem sich der Teamarzt bereits aufgehalten habe. Gewundert habe ihn vor allem, das darunter ein Sportler gewesen sei, der nicht für Gerolsteiner fuhr. «Ich war irritiert, dass da ein Fahrer, der nicht zum Team gehört, von einem Gerolsteiner-Arzt nachts um halb Zwölf behandelt wurde», sagte Rösch. «Das der wahrscheinlich keine Massage bekommt, war für mich auch klar.» Den Namen des Arztes kenne er nicht.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.018 Sekunden  (radnet)