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Der gesperrte Stefan Schumacher steht 2009 vor dem Sportgerichtshof CAS in Lausanne.
04.03.2010 16:23
Radprofi Schumacher: Kein Gang vor Bundesgericht

Heidelberg (dpa) - Der durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS bis zum 28. August 2010 gesperrte Radprofi Stefan Schumacher schaltet nun doch nicht das Schweizer Bundesgericht ein.

«Wir haben darauf verzichtet. Stefan schaut jetzt nur nach vorne. Wir wollen keinen Prozess-Wirbel mehr», sagte sein Anwalt Michael Lehner der Deutschen Presse-Agentur dpa. Am 26. Januar hatte der CAS in Lausanne die vom Weltverband UCI ausgesprochene Doping-Sperre nach den positiven Befunden der Tour-de-France-Nachuntersuchung von 2008 um sechs Monate verkürzt.

Die französische Anti-Doping-Agentur AFLD hatte Schumacher, der vor zwei Jahren in Frankreich beide Tour-Zeitfahren gewonnen und zwei Tage das Gelbe Trikot getragen hatte, am 19. Februar vergangenen Jahres wegen CERA-Dopings gesperrt. Wenig später bestätigte die UCI die Sperre und verhängte ein weltweites Fahrverbot bis zum 21. Januar 2011. Mit dem unerwarteten CAS-Urteil hatte die Kammer von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Sperre bis zum Zeitpunkt der Probenentnahme zurückzuverlegen.

Ohne Team und mit erheblich angeschlagener Reputation steht Schumacher, der bei der Tour 2008 und bei den Olympischen Spielen in Peking positiv auf das Blutdopingmittel CERA getestet worden war, ein steiniger Weg bevor. «Er trainiert hart und will für 2011 wieder ein Team finden», sagte Lehner, dessen Berufung im Fall Schumacher kontra Internationales Olympisches Komitee (IOC) vor dem CAS noch anhängig ist.

«Wir waren wegen seiner vom IOC ausgesprochenen Olympia-Sperre in die Berufung gegangen. Aber das Ergebnis der Berufungsverhandlung hat keinen Einfluss auf das Ende seiner Sperre im August», erklärte Lehner weiter.


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