Bonn (rad-net) - Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat die Administrative Überprüfung bei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen ab dem 1. Mai 2017 auf die Rechtsanwaltskanzlei «SportsLawyer» übertragen. Sie wird zukünftig als unbeteiligte Stelle außerhalb der NADA die Überprüfung übernehmen. Zuvor hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) das Überprüfungsverfahren bei einem festgestellten Meldepflicht- und Kontrollversäumnis durchgeführt.
Die NADA hat das Verfahren zur Feststellung von Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen im Jahr 2010 von den deutschen Sportfachverbänden übernommen. Ein Meldepflicht- und Kontrollversäumnis kann dann durch die NADA ausgesprochen werden, wenn Athletinnen oder Athleten bei Kontrollen nicht angetroffen werden oder die Aufenthaltsdaten nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß eingereicht werden.
Seither hat die NADA über 4000 Verfahren eingeleitet und dabei nahezu 2000 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse festgestellt. Eine Administrative Überprüfung kann nach der Feststellung eines Meldepflicht- oder Kontrollversäumnisses durch die NADA innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung von der betroffenen Athletin oder dem betroffenen Athleten beantragt werden. Es kam seit 2010 zu insgesamt 63 Administrativen Überprüfungen durch Athletinnen und Athleten.
Die Überprüfung wurde bisher beim DOSB beantragt und muss nun schriftlich bei der Rechtsanwaltskanzlei SportsLawyer durch die Sportlerinnen und Sportler erfolgen.