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Für das kommende Jahr können Lizenz-Wiederholungsanträge online abgerufen werden. Grafik: rad-net.de
06.09.2012 13:50
Mehr Service: Lizenz-Wiederholungs-Anträge online abrufbar

Frankfurt (rad-net) - Mehr Service: Wie der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) jetzt mitteilte wird es für die kommende Saison 2013 die Möglichkeit geben, Lizenz-Wiederholungsanträge vorausgefüllt im Internet herunterzuladen. Damit kommt der BDR entsprechenden Wünschen von Vereinen und Landesverbänden nach. Mit dem neuen Verfahren erhalten die Vereine die Möglichkeit die Anträge selber vor Ort einzeln oder gesammelt auszudrucken, oder in digitaler Form als PDF Datei, zum bequemen Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck, direkt per Email an die Sportler zu versenden.

Klaus-Peter Haupka, Vorsitzender des Radsportverbandes Niedersachsen und als Sprecher der Landesverbände auch BDR-Präsidiumsmitglied ist begeistert. «Im Sinne der Vereinfachung und zeitgemäßen Abwicklung finde ich die Idee sehr gut. Dies sollten wir weiter verfolgen und ausbauen. Das System ermöglicht kürzere Wege und schlanke Strukturen. Mittelfristig erhoffe ich mir davon eine Entlastung der Vereine und Landesverbände bei der Abwicklung des Lizenzwesens», so Haupka gegenüber «rad-net».

Martin Wolf, Generalsekretär des BDR, sieht den neuen Service als ersten Schritt: «Dies ist ein Einstieg in eine fortschrittliche und einfach zu handhabende Lizenzverwaltung. Wir hoffen, dass sich bereits jetzt viele Vereine an der Download-Variante beteiligen. Die Beantragung und Ausgabe der Lizenzen über Verein und Landesverband erfolgt aber für 2013 wegen vieler offener juristischer Fragen noch nach dem bekannten System», so Wolf.

Das bisherige Verfahren, bei dem von der Lizenzstelle des BDR die Wiederholungsanträge über die Landesverbände und die Vereine an den Sportler gesendet wurden, wird parallel angeboten. Für Vereine, die bereits für 2013 nur noch über den Download-Weg die Folgelizenzen erhalten möchten, kann der zentrale Druck und Versand der Lizenzanträge aber auch komplett abgelöst werden.

Amtliche Bekanntmachung des BDR...


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