Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 3962 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Roberto Heras hatte seit 2011 gegen den spanischen Radsportverband und Sporrat geklagt. Foto: Archiv/Luis Tejido
09.05.2017 12:24
Heras erhält 724.00 Euro Schadensersatz

Madrid (rad-net) - Der spanische Oberste Gerichtshof hat dem vierfachen Vuelta-Sieger Roberto Heras eine Kompensationszahlung von 724.000 Euro zugesprochen. Dies berichtet die spanische Tageszeitung «AS». Dem 43-Jährigen war 2005 nach einem positiven EPO-Test sein vierter Vuelta-Titel zunächst aberkannt worden – nun klagte er erfolgreich gegen den spanischen Radsportverband (RFEC) und Sportrat (CSD).

Heras klagte erstmals 2011 erfolgreich vor einem Zivilgericht, da seine Proben nicht fachgerecht behandelt worden seien. Der spanische Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil im Dezember desselben Jahres, sodass Heras vom spanischen Radsportverband wieder zum Gesamtsieger der Vuelta a Espana 2005 erklärt wurde.

Sein Team Liberty Seguros hatte ihn 2005 nach dem positiven Epo-Befund gefeuert, womit er nicht nur des Vuelta-Preisgeldes, sondern auch sämtlicher Gehaltszahlungen verlustig ging. Daher klagte Heras ab 2013 erneut und forderte eine Millionen Euro. Im Januar 2016 verurteilte das Gericht RFEC und CSD schließlich zu einer Schadensersatzzahlung von 724.00 Euro, allerdings wurde mit einem endgültigen Abschluss des Prozesses nicht vor 2018 gerechnet.

«Die Bestrafung war die direkte, unmittelbare und exklusive Folge der Auflösung seiner Arbeits- und Sponsorenverträge. So konnte er seiner Tätigkeit als professioneller Radsportler zur Zeit des Vertrags nicht mehr nachgehen, unabhängig davon, ob die Auflösung dieser Verträge dritte Parteien involvierte», heißt es in einem Statement des Gerichts.

Heras erhält Vuelat-Titel von 2005 zurück...



Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.018 Sekunden  (radnet)