Madrid (rad-net) - Der spanische Oberste Gerichtshof hat dem vierfachen Vuelta-Sieger Roberto Heras eine Kompensationszahlung von 724.000 Euro zugesprochen. Dies berichtet die spanische Tageszeitung «AS». Dem 43-Jährigen war 2005 nach einem positiven EPO-Test sein vierter Vuelta-Titel zunächst aberkannt worden – nun klagte er erfolgreich gegen den spanischen Radsportverband (RFEC) und Sportrat (CSD).
Heras klagte erstmals 2011 erfolgreich vor einem Zivilgericht, da seine Proben nicht fachgerecht behandelt worden seien. Der spanische Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil im Dezember desselben Jahres, sodass Heras vom spanischen Radsportverband wieder zum Gesamtsieger der Vuelta a Espana 2005 erklärt wurde.
Sein Team Liberty Seguros hatte ihn 2005 nach dem positiven Epo-Befund gefeuert, womit er nicht nur des Vuelta-Preisgeldes, sondern auch sämtlicher Gehaltszahlungen verlustig ging. Daher klagte Heras ab 2013 erneut und forderte eine Millionen Euro. Im Januar 2016 verurteilte das Gericht RFEC und CSD schließlich zu einer Schadensersatzzahlung von 724.00 Euro, allerdings wurde mit einem endgültigen Abschluss des Prozesses nicht vor 2018 gerechnet.
«Die Bestrafung war die direkte, unmittelbare und exklusive Folge der Auflösung seiner Arbeits- und Sponsorenverträge. So konnte er seiner Tätigkeit als professioneller Radsportler zur Zeit des Vertrags nicht mehr nachgehen, unabhängig davon, ob die Auflösung dieser Verträge dritte Parteien involvierte», heißt es in einem Statement des Gerichts.
Heras erhält Vuelat-Titel von 2005 zurück...