Frankfurt (rad-net) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) will sein Breitensport-Angebot im Offroad-Bereich ausbauen. Wie Bernd Schmidt, der neue BDR-Vizepräsident Breitensport, mitteilte, wolle man mit der Disziplin Gravel aktiv den Offroad-Bereich im Breitensport weiterentwickeln und stärken.
«Ich sehe hier großes Potenzial für unseren Sport und unsere Vereine», schätzt Schmidt die derzeitige Situation ein. «Aber wir brauchen mehr als 'nur' das Countrytourenfahren. Wir wollen uns im Mountainbike-Bereich und vor allen Dingen beim Graveln engagieren.» Hier sehe er den größten Bedarf für inhaltliche Neuerungen.
Neuestes Angebot im Portfolio des BDR soll deshalb das Graveln sein. Schmidt hat sich der Sache angenommen und will gemeinsam mit Verbands- und Vereinsvertretern das neue Format entwickeln. «Ich bin mir sicher, dass das nicht nur ein Werbegag der Fahrrad-Industrie ist. Viele Sportler fahren gerne mal abseits der Straßen ins Gelände. Aber sie wollen eben nicht nur ins Gelände oder nicht nur auf der Straße fahren», erklärt der Vizepräsident. Für diesen Kreis sei das Graveln ideal. Damit diese Sportler dem Bereich RTF und Radwandern nicht verloren gehen, sollen sie mit dem Gravel-Angebot wieder einfangen werden. Schmidt sei deshalb ständig auf der Suche nach frischen Ideen für das Graveln und freue sich auf geeignete Vorschläge.
Um diesen Schritt konsequent durchzuführen, möchte die Kommission Breitensport ihren Arbeitskreis um einen Koordinator für den Offroad-Bereich erweitern, wie aus einer Amtlichen Bekanntmachung des BDR nun hervorgeht. «Wenn wir dem Bedarf gerecht werden wollen, dann müssen wir den Offroadern mehr Aufmerksamkeit schenken. Das schafft man nicht, wenn man sich hauptsächlich um das Radtourenfahren kümmert», erklärt Schmidt, der den Bereich RTF und CTF trennen will - sowohl beim BDR als auch bei den Verbänden. «In den Vereinen finden sich zunehmend Spezialisten für den Offroad-Zweig und wir müssen eine Community aufbauen, damit wir uns gezielter austauschen und neue Formate entwickeln können.»
Zur Amtlichen Bekanntmachung