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Stefan Schumacher verlässt den Dopingkontrollwagen nach dem Einzelzeitfahren der 4. Etappe der Tour de France 2008. Foto: Nicolas Bouvy.
19.10.2011 14:06
Dopingbetrug? Radprofi Schumacher muss vor Gericht

Stuttgart (dpa) - Eigentlich hoffte Stefan Schumacher nach Ablauf seiner Dopingsperre auf eine baldige Rückkehr in die Weltelite - zunächst steht dem Radprofi aber der Gang in den Gerichtssaal bevor.

Dem Nürtinger wird nach seinen positiven Dopingbefunden von 2008 nun doch der Prozess gemacht, wie das Oberlandesgericht Stuttgart mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen, der Doping bestreitet, Betrug an seinem früheren Team Gerolsteiner vor.

«Dem Ausgang des Verfahrens sehe ich gelassen entgegen», meinte Schumacher auf seiner Homepage. «Ich werde mich zu dieser Angelegenheit nicht weiter äußern. Nur so viel: Ich werde selbstverständlich Rede und Antwort stehen und dazu beitragen, die Dinge aufzuklären.» Der Prozess hat Beispielcharakter: Noch nie wurde ein deutscher Athlet nach einer sportrechtlichen Sanktion zusätzlich vor einem ordentlichen Gericht verurteilt. Schumachers Anwalt Michael Lehner sieht die Chance, den Namen seines Mandanten reinzuwaschen.

Der Radprofi, dem vor drei Jahren bei der Tour de France und den Olympischen Spielen in Peking das Blutdopingmittel CERA nachgewiesen worden war, hatte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Arbeitgeber Gerolsteiner und Teamchef Hans-Michael Holczer betrogen. Es geht um eine Summe von 150 000 Euro, die Schumachers Gehalt für Juli, August und September 2010 entsprachen. Weil er zuvor erklärt hatte, nicht zu dopen, habe er das Geld «betrügerisch erworben», so die Behörde.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage im Februar abgewiesen, Anwalt Lehner hielt die Begründung «ausgewogen und nachvollziehbar». Das angerufene Oberlandesgericht sah dies aber anders und ordnete ein Hauptverfahren an. Eine Verurteilung sei wahrscheinlicher als ein Freispruch, meinte OLG-Sprecher Matthias Merz. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einem Prozessbeginn noch in diesem Jahr. Lehner hält den Zeitplan dagegen für unwahrscheinlich: «Das könnte zu kurz sein.»

Die Voraussetzungen im Strafrecht - vor allem das Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» - sind andere als im Sport. «Jetzt ist die Beweislast umgekehrt», sagte Lehner, der betonte: «Schumacher hat die Chance, einen Freispruch "in dubio pro reo" zu erreichen.» Darüber hinaus könnten die Forderungen vieler Experten, ein Gesetz zum Sportbetrug auf den Weg zu bringen, lauter werden. Bislang wurden entsprechende Bestrebungen im Deutschen Bundestag immer abgelehnt.

Dass der Radprofi, der im September 2010 beim drittklassigen Team Miche Guerciotti ein Comeback gefeiert hatte und auf eine Rückkehr zur Tour de France hofft, nun vor Gericht muss, «ist bedauerlich», sagte Lehner. «Aber da muss Schumacher jetzt durch.» Die Chance, dessen Reputation mit einem Freispruch zurückzugewinnen, sei zwar da - «aber ihm wäre lieber gewesen, wenn er jetzt Ruhe gehabt hätte».

Schumacher will sich nicht von seinem sportlichen Weg abbringen lassen. «Nach der anstrengenden Saison werde ich jetzt erst einmal etwas regenerieren und meine Verletzung auskurieren. Danach werde ich sportlich wieder voll angreifen und mich auf die kommende Saison vorbereiten. Das steht für mich im Vordergrund», schrieb er.


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