Bonn (rad-net) - Im Windschatten des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) haben nun auch der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) das Ergebnismanagement bei Dopingverstößen übertragen. «Wir hoffen, dass damit eine Sogwirkung entsteht und weitere Verbände nachziehen», sagte NADA-Vorstandsmitglied Dr. Lars Mortsiefer. DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop erklärte: «Ich begrüße die Vereinbarung, weil gerade die Prüfung und Verfolgung von Dopingverstößen durch eine neutrale, verbandsunabhängige Institution die Glaubwürdigkeit des Anti-Doping-Kampfes weiter erhöhen wird.»
Die Vereinbarung mit der DESG gilt rückwirkend bereits ab dem 1. Mai, die mit dem DLV wird mit Zustimmung des DLV-Verbandsrates in Kraft treten. Anfang des Jahres hatte der BDR als erster olympischer Sport-Fachverband die NADA beauftragt, das unter dem Begriff «Ergebnismanagement» zusammengefasste Vorgehen von der ersten Anhörung bis hin zur Verfahrenseinleitung zu übernehmen und auch das erstinstanzliche Sanktionsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) zu betreiben.
Die NADA-Strategie ist darauf ausgerichtet, Ermittlungs- wie auch Sanktionsverfahren von unabhängigen Institutionen durchführen zu lassen. Ein wesentlicher Vorteil der Übertragung des Ergebnismanagements für die Verbände liegt darin, dass das Haftungsrisiko auf die NADA übergeht.