Bonn (rad-net) - Das Deutsche Sportschiedsgericht hat weitere Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen durch die ehemalige Mountainbikerin Helen Grobert festgestellt, wie die Nationale Antidoping-Agentur (NADA) jetzt mitteilte. Grobert habe aufgrund des Besitzes einer verbotenen Substanz (Testosteron) und des Gebrauchs verbotener Methoden (acht Ozon-Therapien, 21 verbotene Infusionsbehandlungen) strafbar gemacht. Diese Verstöße betreffen den Zeitraum Juni 2016 bis März 2018.
Darüber hinaus werden alle Wettkampfergebnisse, die Helen Grobert in dem Zeitraum zwischen dem 20. Juni 2016 und 24. März 2018 erzielt hat mit allen daraus resultierenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen, annulliert.
Bereits mit Schiedsspruch vom 31. März 2020 wurde Helen Grobert wegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen wegen des Vorhandenseins der verbotenen Substanz Testosteron in ihrer Urinprobe vom 15. November 2017 vom Deutschen Sportschiedsgericht für vier Jahre gesperrt. Die Sperre begann unter Anrechnung der vorläufigen Suspendierung am 24. März 2018 und endet mit Ablauf des 23. März 2022.
Eine zusätzliche Wettkampfsperre gegen die Athletin hat das Deutsche Sportschiedsgericht nicht verhängt, weil gemäß den anwendbaren Anti-Doping-Bestimmungen alle Verstöße in den Jahren 2016 bis 2018 gemeinsam zu sanktionieren sind und dies bereits mit der am 31. März 2020 verhängten vierjährigen Sperre geschehen ist.
Die Entscheidung des Deutschen Sportschiedsgerichts vom 7. Juni 2021 ist mittlerweile rechtskräftig.