Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Webseite RSJ
News
Wir über uns
Jugendvorstand
LV-Jugendleiter
Nachwuchsprogramm
Klasseneinteilung
Sichtung - GA´s
Sichtung - Rangl./Erg.
Jugendmaßnahmen
Radschlag - Infos!
Bike Hero
DFJW
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4320 Gäste und 10 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Patrik Sinkewitz wird vorgeworfen, Doping mit Dynepo verschwiegen zu haben.
27.11.2007 16:14
BDR-Sportgericht: Sinkewitz hat vor 2006 gedopt

Frankfurt/Hamburg (dpa) - Kronzeuge Patrik Sinkewitz sorgt weiter für Wirbel und ist erstmals mit Vorwürfen des Dynepo-Dopings konfrontiert worden.

Der Hesse habe dem Sportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) «nachweislich in Bezug auf die Einnahme von Dynepo anfänglich die Unwahrheit gesagt», sagte der Sportgerichts- Vorsitzende Peter Barth der Deutschen Presse-Agentur dpa. «Er hat uns gesagt, dass er das nie genommen hat. Aus einem uns später zugeleiteten Protokoll des Bundeskriminalamtes geht jedoch hervor, dass er Dynepo genommen hat. Das war vor 2006 gewesen.» Für Sinkewitz kamen diese Anschuldigungen überraschend. «Das ist mir neu. Mich wundert eigentlich nichts mehr», erklärte Sinkewitz auf Anfrage.

Sein Heidelberger Anwalt Michael Lehner sprach von einem «Missverständnis» und wertete die Aussagen von Barth als «Retourkutsche des BDR». Er betonte: «Wir haben alle Nachfragen beantwortet.» Für den Nürnberger Pharmakologen Fritz Sörgel ist die Angelegenheit mysteriös. «Die Herstellerfirma, die das Patent hat, hat mir versichert, dass Dynepo erst seit dem Frühjahr 2007 vermarktet wird. Wenn Herr Sinkewitz das davor genommen haben soll, muss es aus ganz dunklen Quellen kommen. Konkret: Aus dem Bereich der klinischen Forschung», sagte Sörgel. Ihm tue Sinkewitz langsam leid.

Das BDR-Gericht hatte den des Testosteron-Dopings überführten Sinkewitz rückwirkend für ein Jahr bis zum 17. Juli 2008 gesperrt und mit einer Geldstrafe von 40 000 Euro belegt. Diesem Urteil müssen der BDR und der Weltverband UCI noch zustimmen. Auf die jüngsten Vorwürfe von Barth wollte der von T-Mobile suspendierte Fahrer nicht explizit eingehen, da er derzeit andere Sorgen habe. «Es ist schon Wahnsinn, was da angeblich immer passiert», sagte der 27-Jährige, der betonte: «Ich kann jetzt nichts mehr tun.» Sinkewitz wechselte Anfang 2006 zu T-Mobile, zuvor war er für das Team Mapei-Quickstep aktiv.

Für seine Zeit bei diesen Teams hat Sinkewitz Doping mit Eigenblut zugegeben. Das ihm nun angelastete Dynepo ist eine Abart von EPO, das die Bildung roter Blutkörperchen stimuliert. «Es ist ein EPO-Präparat und es wirkt wie EPO», erläuterte Sörgel.

Für Irritationen sorgte auch ein Bericht der «Bild»-Zeitung, die Sinkewitz aus dem Verhörprotokoll des BDR-Sportgerichts zitierte. Barth und Sinkewitz beteuerten, das Protokoll nicht weitergegeben zu haben. Demnach soll der überführte Dopingsünder Sinkewitz die Forderung nach Zahlung seines Jahresgehalts von rund 700 000 Euro, zu der er sich nach der von ihm unterschriebenen UCI-Erklärung verpflichtet hat, zurückgewiesen haben: «Für mich war das immer mehr oder weniger eine Erpressung», wird der Sieger der Deutschland-Tour von 2004 zitiert. «Das wäre ein Unding», bestätigte er der dpa.

Doch darum geht es nach Ansicht von Barth überhaupt nicht mehr, sofern das Sportgerichtsurteil rechtskräftig wird. «In der Erklärung steht drin, dass Herr Sinkewitz nur zur Zahlung eines Jahresgehalts an die UCI verpflichtet ist, wenn er zu einer Standard-Sperre von zwei Jahren oder mehr verurteilt wurde. Dies ist vorliegend nicht der Fall», sagte Barth. Deshalb werde es eine interessante Frage, ob der Beschluss rechtskräftig wird und welche Schritte gegebenenfalls die UCI einleiten werde.

Dass Sinkewitz die Geldstrafe von 40 000 Euro, die er bislang noch nicht bezahlt hat, mit scharfen Worten zurückwies, stieß Barth bitter auf. «Wir haben ihm alle Brücken gebaut. Dass er jetzt sagt, mit dieser Strafe will man Leute mundtot machen, ist einfach unglaublich. Wir haben ihm die Möglichkeit gegeben, im nächsten Jahr wieder Rennen zu fahren», betonte Barth. Wegen des anfänglich verschwiegenen Dynepo-Missbrauchs hätte ihn das Sportgericht eigentlich länger sperren müssen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.016 Sekunden  (radnet)