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27.06.2008 12:06
BDR hebt Sperre gegen Fumic-Brüder auf

Kirchheim (dpa) - Der Bundesrechtsausschuss des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) hat die am 11. April verhängte Sperre gegen die Mountainbiker Lado und Manuel Fumic aufgehoben. Manuel Fumic hat damit weiter Chancen auf einen Olympia-Start in Peking.

Die Brüder Fumic (beide Kirchheim/Teck) hatten sich wiederholt den Auflagen der Nationalen Antidoping-Agentur (NADA) widersetzt und sich geweigert, ihre Aufenthaltsorte den Vorschriften entsprechend zu dokumentieren. Am 11. April wurde daher zeitgleich mit der Verhängung der dreimonatigen Sperre für den wiederholten Verstoß eine Verwarnung wegen der ersten nicht korrekt erfolgten Meldung ausgesprochen. Der Bundesrechtsausschuss kam jetzt zu der Erkenntnis, dass in diesem Fall die Verwarnung ihre Funktion nicht erfüllen konnte, da sie zeitgleich mit der Sperre ausgesprochen wurde. Das bestätigte am Freitag der BDR.

Die Fumic-Brüder hatten gegen die Sperre noch im April Revision beantragt, was zur vorläufigen Aufhebung des Fahrverbots geführt hatte. Durch den Formfehler war die dreimonatige Sperre laut Bundesrechtsausschuss jedoch unabhängig von der Frage nach der Berechtigung des Sachverhalts aufzuheben.

 

Die BDR-Mitteilung im Wortlaut

Urteil gegen Fumic-Brüder aufgehoben
Der Bundesrechtsausschuss des Bundes Deutscher Radfahrer hat den Beschluss des Bundessportgerichts vom 11.04.2008, in dem die beiden MTB-Fahrer Manuel Fumic und Lado Fumic mit jeweils einer Sperre von drei Monaten wegen eines zweiten Verstoßes gegen die “missed-test policy“ der NADA im Quartal I / 2008 belegt wurden, aufgehoben.

Am 11.04.2008 wurde ebenfalls durch das Bundessportgericht eine öffentliche Verwarnung wegen des ersten Verstoßes - nicht ordnungsgemäße Abgabe der so genannten „whereaboout information“- im Quartal IV / 2007 ausgesprochen.

Der Bundesrechtsausschuss kam zur Erkenntnis, dass in diesem Fall die erste Stufe der Bestrafung, den Sportler zu regelkonformen Verhalten aufzufordern und von weiteren Meldepflichtverstößen abzuhalten, keine Funktion mehr gehabt habe. Die dreimonatige Sperre war somit unabhängig der Frage nach der Berechtigung des Sachverhalts aufzuheben.

Das jeweilige Revisionsverfahren der beiden Brüder im Hinblick auf die öffentliche Verwarnung wegen der nicht ordnungsgemäßen Abgabe im Quartal IV / 2007 ist bisher noch nicht abgeschlossen.



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