Frankfurt (rad-net) - Mit dem 25. März läuft die Frist für die Abgabe der so genannten «Whereabouts» für die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) ab. Darauf hat der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hingewiesen. Bis dahin müssen in den entsprechenden Voranmeldungen über das System «ADAMS» die geplanten Termine für die Monate April, Mai und Juni vorgenommen werden. Im Detail müssen die Athleten dabei für jeden Tag in allen drei Monaten des anstehenden Quartals Angaben zum täglichen Wohn- bzw. Übernachtungsort machen.
Im Kalender darf sich für das gesamte 2. Quartal kein Tag ohne Angaben finden. Dabei sind Sportler auch verpflichtet, vorhandene regelmäßige Tätigkeiten wie Training, Schule und Arbeit sowie Wettkampftermine nebst Wettkampforten im Kalender zu hinterlegen. Athleten des Registered Testing Pool (RTP), dazu gehören unter anderen Mitglieder der ProTourTeams, Mitglieder der Professional Continental Teams mit wild card von der UCI sowie Kadersportler, müssen für jeden Tag ein 60-minütiges Testzeitfenster angeben, während sie an diesem, ganz präzise zu beschreibenen Ort, für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen. «Ein Dopingkontrolleur muss Sie aufgrund dieser Angaben antreffen können. Eine anderweitige, zum Beispiel telefonische, Kontaktaufnahme findet nicht statt», heißt es in dem Anschreiben der NADA an die Sportler.