Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4126 Gäste und 14 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Lance Armstrong soll Namen seiner Doping-Helfer genannt haben. Foto: EPA/Daniel Barry
10.04.2014 11:52
Armstrong nennt Namen von Doping-Helfern

New York (dpa/rad-net) - Lance Armstrong soll unter Eid ausgepackt haben und weit über sein TV-Doping-Geständnis von Januar 2013 hinausgegangen sein.

In einem von der Acceptance-Versicherung angestrengten Schadensersatz-Prozess im November vergangenen Jahres habe der ehemalige Tour-de-France-Seriensieger Namen seiner Doping-Helfer genannt.

Darüber berichtet die Zeitung «USA Today». Diese hat die Antworten nach eigenen Angaben aus einer anderen Klageschrift, die beim Bundesgericht durch einen Anwalt von Armstrongs ehemaligem Teamkollegen Floyd Landis eingebracht worden war.

In dem von der Acceptance-Versicherung angestrengten Schadensersatz-Prozess am 12. November vergangenen Jahres nannte der ehemalige Seriensieger der Tour de France angeblich die Namen der Hintermänner aus seinem Doping-Universum. 16 Fragen des Gerichts soll der Texaner beantwortet haben. Bei der Verhandlung ging es um die Rückzahlung erhaltener Prämien für Armstrongs Toursiege zwischen 1999 und 2001 in Höhe von drei Millionen Dollar. Beide Parteien hatten sich schließlich außergerichtlich geeinigt. Teil des Deals soll gewesen sein, dass die Aussage unter Verschluss bleiben sollte. Nun wurde es das schriftliche Geständnis doch publik.

Auf die Frage, wer ihn mit leistungssteigernden Mitteln während seiner Karriere versorgt habe, soll Armstrong vier Namen genannt haben: Seinen Trainer Pepi Marti, Dr. Pedro Celaya, Dr. Luis Garcia del Moral und Dr. Michele Ferrari. Auf die Frage, wer ihm die Dopingmittel geliefert habe, um in den Rennen zu betrügen, habe Armstrong folgende Personen genannt: Masseurin Emma O’Reilly sowie die Mechaniker Julien de Vriese und Philippe Maire, der zuvor als «Motoman», als Motorrad-Kurier, beschrieben wurde.

Erwähnt habe Armstrong in diesem Zusammenhang auch seinen ehemaligen, langjährigen Teamchef und Mentor Johan Bruyneel. Er habe laut Armstrong «beim Einsatz von Dopingmitteln teilgenommen oder assistiert». Der frühere Chef der Teams US Postal, Discovery Channel, Astana und RadioShack hatte eine Mittäterschaft bei Verhandlungen mit der US-Anti-Doping-Agentur USADA bereits geleugnet. Bei einer Verhandlung im vergangenen Dezember in London wurde noch kein Urteil gesprochen. Auch alle anderen hatten zuvor bei verschiedenen Gelegenheiten bestritten, von Armstrongs Doping-Machenschaften gewusst oder darin verstrickt gewesen zu sein.

Trotz seiner Offenbarungen kann der 42 Jahre alte Ex-Profi nicht darauf hoffen, dass seine lebenslange Sperre aufgehoben wird. Darauf hatte zuletzt Brian Cookson, Präsident des Radsport-Weltverbandes UCI, am Rande des Sportkongresses in Belek hingewiesen. Armstrong, dessen sieben Toursiege von 1999 bis 2005 aberkannt worden waren, blieb dabei, in seinen Comeback-Jahren 2009 und 2010 «clean» gewesen zu sein. Außerdem habe er erklärt, «niemandem Geld geboten zu haben», um Doping-Praktiken geheimzuhalten.

Seine Aussagen vom November dürften für den noch ausstehenden, von Landis angeschobenen Prozess von größter Bedeutung sein. Mit der US-Regierung als Gegner könnte Armstrong bei einer Verurteilung eine 100-Millionen-Dollar-Strafe drohen. Dabei geht es um die Rückforderungen aus Armstrongs Zeit beim mit Steuermitteln finanzierten Staatskonzern US Postal (1998-2004).

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.035 Sekunden  (radnet)