Die Zusammensetzungen der Renngemeinschaften kann über die
Seite "Teamportraits" nachgesehen werden.
Teamzusammensetzungen..
Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2018
Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese vom
01.03.2018 bis zum 31.12.2018 gültig.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März
2018 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen
werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € belegt
Die Anträge müssen enthalten:
- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er
muss eine Lizenz gelöst
haben.
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und
Verein, sie müssen eine
entsprechende Lizenz gelöst
haben.
- Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG
innerhalb eines Rennens sein.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse unbedingt angeben (falls abweichend von der Adresse des
Teamleiters)
- Bankdaten (IBAN, BIC)
- Vorgesehene Werbung
- Fahrer: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr (€ 250,00)
Commerzbank AG Frankfurt/Main, BIC: COBADEFFXXX, IBAN: DE24 5008 0000 0510
0677 00 mit der Angabe: RG-Meldegebühr 2018, Name RG
---> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen
vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.
Antratsformular RG Straße
Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie
umfassen:
- Männer Elite/U 23
- U 23
- Männer Elite
- Frauen Elite/U 23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)
Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission
Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U
23 und Frauen, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner
Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden;
Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung
von Sportlern zur RG ist am 30.06.2018 möglich. Für Nachmeldungen, die nach
dem 30.06.2018 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 € erhoben.
* Ebenso können bis zum 30.06.2018 Fahrer aus der RG abgemeldet oder
ausgetauscht werden (Wechselgebühr). Ein einmal abgemeldeter oder
ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dieselbe RG
aufgenommen werden.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt
werden, wenn sie ihre Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren
Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in
Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Bei
Renngemeinschaften der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer
Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen. In den
Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler
an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch
die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“
veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die
Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen
bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich
unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben. Das Layout des
RG-Trikots und das der beteiligten Vereine ist einzureichen.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine
Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot der RG kann nur bei Straßenwettbewerben getragen werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen
Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- €
erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr,
ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein
Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Straße dürfen als solche nur an Wettbewerben gemäß WB
Straße starten.
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist zu senden an:
Bund Deutscher Radfahrer e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt / Main
oder als PDF an info@bdr-online.org
gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat
Leistungssport