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Fiat-Rad-Bundesliga
Frauen 2001 |
Reglement
2001
Die
Radbundesliga Frauen ist eine Rennserie des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR)
mit einer durchlaufenden Gesamteinzel- und -mannschaftswertung.
Für
die Teilnahme an dieser Rennserie sind die Sportordnung, die
Wettkampfbestimmungen Straße (WB Straße) und die Generalausschreibung
Radbundesliga Frauen für 2001 maßgebend.
Das
vorliegende Reglement vervollständigt die allgemeinen Bestimmungen des BDR.
In allen Fällen, in denen dieses Reglement von den Bestimmungen der
Sportordnung und/oder von den entsprechenden Regelungen der WB Straße
abweicht, ist dieses Reglement maßgebend.
Mit
der Meldung einer Mannschaft erkennen alle Sportlichen Leiter, Betreuer,
Sportler und Teilnehmer dieses Reglement an.
1. Meldung der
Mannschaften und Nennung der Sportlerinnen
2. Start und Fahrordnung, Verpflegung
3. Sportliche Leitung der Mannschaften
4. Materialfahrzeuge und sonstige
Fahrzeuge
5. Antidoping-Kontrolle
6. Siegerehrung
7. Leitung und
Aufsicht des Rennens, Einsprüche und Beschwerden
8. Wertungen
9. Preise
1.
Meldung der Mannschaften und Nennung der Sportlerinnen
1.1 Meldung an die
Veranstalter
Der Ausrichter erhält vom BDR die bestätigten Mannschaftsmeldungen. Alle
Fahrerinnen werden in das Rennprogramm aufgenommen. Die Mannschaften geben
eine prinzipielle Meldung mit Angabe des Sportlichen Leiters und des amtlichen
Kennzeichen ihres Mannschaftswagens an den Veranstalter (Meldeschluß der
Ausschreibung beachten).
Bei Nichtteilnahme an
einer Veranstaltung ist bis Meldeschluß eine Abmeldung an die BDR-Geschäftsstelle
und an den Veranstalter zu senden. Die Abmeldegebühr beträgt DM 50,- an den
BDR. Fehlen ohne Abmeldung wird mit DM 200,- bestraft.
1.2 Nennung der
Sportlerinnen
Die Nennung der maximal 10 Rennfahrerinnen pro Mannschaft muß unter
Vorlage der Fahrer-Lizenz durch den Sportlichen Leiter bis eine Stunde vor dem
Start des jeweiligen Radbundesligarennens erfolgen.
Erfolgen
Nennungen in begründeten Ausnahmefällen verspätet, so ist eine Strafe von
DM 50,- an den BDR zu entrichten.
Sportlerinnen,
die während der Saison in eine Bundesligamannschaft aufgenommen werden, sind
nur nach vorliegender Bestätigung durch den BDR startberechtigt.
Bringt
eine Mannschaft bei einem Radbundesligarennen weniger als drei Rennfahrerinnen
an den Start, werden diese Fahrerinnen für die Bundesliga-Mannschaftswertung
nicht berücksichtigt.
1.3 Lizenz
Kann eine Lizenz nicht vorgelegt werden, muß der Sportliche Leiter
schriftlich bestätigen, daß die Rennfahrerin im Besitz einer gültigen
Lizenz ist. Eine Kopie der Lizenz ist innerhalb von 48 Stunden per Post oder
Fax an den WAV zu senden. Dieser Vorgang ist mit einer Gebühr von DM
100,- an den BDR verbunden. Erfolgt der Nachweis nicht oder waren die
Angaben nicht richtig, so bleibt die Plazierung der Sportlerin vakant und es
wird ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet.
1.4 Werbebestimmungen
Es gelten die Werberichtlinien aus den WB Straßenrennsport. Innerhalb
einer Mannschaft muß jede Fahrerin die gleiche Werbeaufschrift auf dem
Mannschaftstrikot tragen.
[/\]
2.
Start und Fahrordnung, Verpflegung
2.1 Ein- und Ausschreibung
Bei allen Straßenrennen erfolgt ab eine Stunde vor dem Start eine eigenhändige
Einschreibkontrolle. Diese wird 10 Minuten vor dem Start geschlossen.
Fahrerinnen, die das Rennen aufnehmen und sich nicht eingeschrieben haben,
werden mit einer Strafe von DM 50,00 belegt.
Bei
den Straßenrennen hat sich jede Fahrerin nach ordnungsgemäß beendetem
Rennen eigenhändig auszuschreiben. Nicht ausgeschriebene Sportlerinnen haben
keinen Anspruch auf Aufnahme in das Ergebnis.
2.2 Kontrollschluß /
Rennende
Während des Rennens werden Rennfahrerinnen mit einem Rückstand von mehr
als 15 Minuten auf das Hauptfeld aus dem Rennen genommen, dieses gilt nicht für
die letzten 20 Kilometer. Die Zeitspanne kann bei schlechtem Wetter oder
besonderen Umständen auf der Rennstrecke geändert werden. Polizeiliche
Anordnungen haben hierbei Vorrang. Auflagen aus der Genehmigung sind in der
Mannschaftsleiter-Besprechung bekanntzugeben. Das Herausnehmen aus dem Rennen
ist den Fahrerinnen durch die Kommissäre sofort mitzuteilen. Fahrerinnen, die
das Rennen beenden, haben das dem WA sofort mitzuteilen.
2.3 Rundkurse
Die Mindestlänge bei Rundkursen sollte 12 km sein. Auf Rundkursen haben
überrundete Fahrerinnen mit Ausnahme der letzten Runde selbständig das
Rennen zu beenden, falls keine andere Regelung bekanntgegeben wird.
2.4 Verpflegung
Bei Straßenrennen erfolgt die Verpflegung aus dem Stand innerhalb einer
gekennzeichneten Zone zwischen Kilometer 80 und 110. Zusätzlich dazu wird
Getränkeannahme aus dem Materialfahrzeug nach UCI-Reglement zugelassen. Dabei
kann ab km 50 bis km 20 vor dem Ziel hinter dem ersten Kommissärsfahrzeug
Verpflegung übergeben werden.
Auf Rundkursen wird vom
WAV die Rundenzahl bestimmt, in der Verpflegung gereicht werden kann. Die
Verpflegungszone ist maximal 1000 Meter lang, sie ist vom Veranstalter
auszuschildern.
2.5 Sonderbestimmungen
Deutsche Meisterschaften
Bei der DM im Einerstraßenfahren, der DM Einzelzeitfahren und der DM
Bergfahren der Frauen sind alle deutschen Fahrerinnen der Mannschaft
startberechtigt.
Bei der DM Einzelzeitfahren müssen
die Sportlerinnen ein Trikot oder einen Zeitfahranzug ihrer Mannschaft fahren.
Bei der DM Einzelzeitfahren dürfen die Sportlerinnen von Renngemeinschaften
oder LV-Mannschaften im Rennanzug Ihres Vereins starten, wenn ihre Mannschaft
keine Zeitfahranzüge stellt.
2.6 Nenngeld
Für Bundesligarennen wird vom Ausrichter kein Nenngeld erhoben. Bei DM
kann der Ausrichter gemäß WB Straße ein Nenngeld für jede gemeldete
Sportlerin erheben, da bei diesen Rennen die Bundesligawertung nur zusätzlich
durchgeführt wird.
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3. Sportliche
Leitung der Mannschaften
3.1 Verantwortung der
Sportlichen Leiter
Jede Mannschaft wird von einem Sportlichen Leiter betreut, der im Besitz
einer Lizenz sein muß. Der Sportliche Leiter ist für die Einhaltung aller
Bestimmungen durch die Sportlerinnen und Betreuer der Mannschaft
verantwortlich.
Vor jedem Radbundesligarennen
findet eine Besprechung der Sportlichen Leiter statt. Ort und Zeit werden vom
Ausrichter in der Ausschreibung veröffentlicht.
Alle Sportlichen Leiter der Radbundesligamannschaften müssen daran
teilnehmen. Ein Fernbleiben wird mit DM 100,- bestraft.
Der Sportliche Leiter sorgt für
die Teilnahme seiner Sportlerinnen bei der Siegerehrung.
3.2 Vertretung der
Mannschaft
Der Mannschaftsleiter hat das Recht, seine Sportlerinnen gegenüber dem WA
zu vertreten und unter Berücksichtigung des Reglements Einspruch bzw.
Beschwerde einzulegen.
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4.
Materialfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge
4.1 Allgemeine
Bestimmungen
Jede Mannschaft kann bei den Radbundesligarennen ein Materialfahrzeug
einsetzen. Änderungen dieser Regelung müssen in der jeweiligen Ausschreibung
bekanntgegeben werden. Die Abmessungen und Werbeaufschriften der Fahrzeuge müssen
den internationalen Reglements entsprechen. In der Kolonne sind nur PKW
zugelassen, dabei haben alle Fahrzeuge mit Fahrlicht zu fahren. Kleinbusse
fahren am Ende der Kolonne.
4.2 Reihenfolge der
Materialwagen
Für das erste Radbundesliga-Rennen wird die Reihenfolge der Materialwagen
in der Besprechung der Sportlichen Leiter ausgelost (nur für die anwesenden
Mannschaften).
Nicht
anwesende Mannschaften werden dahinter zugelost.
Ab
den zweiten Rennen ist der Stand der Gesamt-Einzelwertung für die Reihenfolge
maßgebend.
4.3
Verstoß gegen Regeln
Bei gefährlichem Fahrverhalten eines Materialwagens im Rennen gegenüber
den Fahrerinnen, den übrigen Begleitfahrzeugen oder den Zuschauern kann
dieser nach vorangegangener Ermahnung auf die letzte Position der
Materialwagenkolonne versetzt werden.
Bei wiederholtem Verstoß
kann das jeweilige Begleitfahrzeug von der Rennstrecke verwiesen und der
Fahrer mit einer Geldstrafe von 100,- DM belegt werden. Bei schweren Verstößen
kann die entsprechende Sanktion sofort verhängt werden.
4.4
Neutrale Materialwagen
Bei allen Straßenrennen sollte, falls möglich ein neutraler
Materialwagen vom Ausrichter eingesetzt werden. Bei der DM-Berg wird der
Einsatz von Materialwagen in der Ausschreibung geregelt.
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5.
Antidoping-Kontrolle
Jede
Sportlerin und jeder Sportliche Leiter hat sich nach der Zielankunft am
Zielwagen zu vergewissern, ob eine Anti-Doping-Kontrolle vorgesehen ist und
wer sich dieser zu unterziehen hat.
Die
Abnahme der Kontrolle erfolgt nach dem geltenden Antidoping-Kontrollreglement.
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6. Siegerehrung
6.1 Ablauf der
Siegerehrung
Die Siegerehrungen erfolgen auf einem Siegerpodest im Zielbereich.
Die Siegerehrungen übernimmt
der Ausrichter zusammen mit dem lokalen Sponsor und dem BDR-Beauftragten in
der Reihenfolge:
-
die ersten drei Sportlerinnen der
Tages-Einzelwertung
-
die beste Fahrerin der
Tageseinzelwertung Jahrgänge 1982 und jünger
-
die erste Fahrerin in der
Gesamteinzelwertung (Übergabe des Führungstrikot)
-
die erste Mannschaft der
Tages-Mannschaftswertung
Nach dem letzten Rennen der
Serie erfolgt die Gesamt-Siegerehrung (Einzelwertung und Mannschaftswertung)
nach Abstimmung mit dem BDR-Beauftragten und gemäß Ausschreibung.
6.2 Teilnahme an der
Siegerehrung
Bei der Siegerehrung muß die Rennbekleidung (oder einheitliche
Trainingsanzüge der Mannschaften/Vereine) getragen werden, Nichtbeachtung
wird mit einer Geldstrafe von DM 50,- belegt. Ein absichtliches oder unbegründetes
Fernbleiben von der Siegerehrung zieht eine Halbierung des Preisgeldes nach
sich. Dies gilt auch für die Bundesliga-Gesamtsiegerehrung nach dem letzten
Rennen.
6.3
Führungstrikot
Die in der Gesamt-Einzelwertung führende Fahrerin erhält nach jedem
Rad-Bundesligarennen ein Führungstrikot. Dieses muß bei dem nächsten
Rad-Bundesligarennen getragen werden.
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7. Leitung und
Aufsicht des Rennens, Einsprüche und Beschwerden
7.1 Leitung und Aufsicht
Die Leitung des Rennens hat der vom BDR als WAV eingesetzte Kommissär mit
seinem Wettkampfausschuß. Daneben wird die
Aufsicht durch den BDR-Beauftragten ausgeübt.
7.2 Strafenkatalog
Bei den Bundesligarennen kommt der Strafenkatalog aus der WB Straße
10/98 (siehe Anhang) zur Anwendung.
7.3 Einsprüche
Einsprüche zu Ereignissen im Rennen müssen innerhalb 30 Minuten nach
Kontrollschluß, Einsprüche zum Ergebnis innerhalb 30 Minuten nach Veröffentlichung
des Ergebnisses schriftlich und mit Einspruchsgebühr/Kostenpauschale von DM
40,- an den WAV eingereicht werden. Einspruch kann der Mannschaftsleiter oder
die Sportlerin selbst einlegen.
Der
Wettkampfausschuß entscheidet sofort über den Einspruch.
7.4 Beschwerde
Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung muß innerhalb von 48 Stunden
nach Bekanntgabe der Ergebnisse an den Bundessportwart über die BDR-Geschäftsstelle
eingereicht werden. Die Beschwerdegebühr von DM 100,- und die Kostenpauschale
von DM 100,- sind mit der Beschwerde an den Bund Deutscher Radfahrer zu
zahlen.
Der Bundessportwart
entscheidet zusammen mit dem BDR-Beauftragten für dieses Rennen endgültig
vor dem nächsten Wettbewerb. Ein weiterer Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7.5
Strafen
Alle Strafen, Straf- und Einspruch- und Beschwerdegebühren, die im
Kommunique festgehalten sind, sind bis zum nächsten Bundesligarennen an den
BDR zu zahlen.
Eine
Nichtzahlung kann zu einer Nicht-Zulassung zum Start des nächsten
Bundesligarennen führen.
[/\]
8. Wertungen
Bei allen
Radbundesliga-Rennen wird eine Tageswertung ermittelt.
Die Punkte der
Tages-Einzelwertung werden zur Ermittlung der Gesamt-Einzelwertung und der
Mannschaftswertung herangezogen.
8.1. Tages-Einzelwertung
Bei Eintagesrennen erhalten in der Einzelwertung die ersten 80 Fahrerinnen
Punkte (siehe Anlage 1). Punkte von ausländischen Fahrerinnen und deutschen
Fahrerinnen, die nicht über die BDR Geschäftsstelle gemeldet wurden, bleiben
vakant.
8.2
Gesamt-Einzelwertung
Die Gesamteinzel-Wertung ergibt sich aus der Punktsumme der
Tageswertungen. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Plazierung im
letzten Rennen, in dem Punkte erreicht wurden.
8.3
Tages-Mannschaftswertung
Die Punkte in der Tages-Mannschaftswertung werden nach der Summe der
errungenen Tages-punkte der drei besten Fahrerinnen einer Mannschaft vergeben.
Bei Punktgleichheit von mehreren Mannschaften entscheidet die bessere
Plazierung der besten Fahrerin der Mannschaft.
Die Mannschaften erhalten
zur Übernahme in die Gesamt-Mannschaftswertung die Punkte wie in Anlage 2
aufgelistet).
8.4
Gesamt-Mannschaftswertung
Die Gesamt-Mannschaftswertung ergibt sich aus der Punktsumme der
Tages-Mannschafts-wertungen. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere
Plazierung der besten Fahrerin im letzten Rennen, in dem Punkte erreicht
wurden.
[/\]
9. Preise
9.1 Tagespreise durch den
Ausrichter
Der Ausrichter zahlt nach dem Rennen 15 Tagespreise.
9.2 Zusatzprämien
des BDR
Die Zusatzprämien des BDR werden nach der jeweiligen Veranstaltung, bzw.
nach Abschluß der Bundesliga-Serie an den Sportlichen Leiter überwiesen.
9.2.1
Tages-Einzelwertung
3 Tagesprämien im Wert von DM 200, DM 150,-, DM 100 (Gesamtwert: DM
450,-). zusätzlich zu den Tagespreisen des Veranstalters
9.2.2
Tages-Mannschaftswertung
Eine Tagesprämie für die siegreiche Mannschaft im Wert von DM 400,-.
9.2.3 Tagespreis für die
beste Fahrerin des Jahrgang 1982 und jünger.
Jeweils ein Zusatzpreis in Höhe
von DM 100,-
9.2.4 Gesamt-Einzelwertung
10 Gesamtprämien im Wert von DM 2.000,-, DM 1.500,-, DM 1.000,-, DM 700,-, DM
500, DM 300,-, DM 200,-, DM 100,-, DM 100,- und DM 100,- (Gesamtwert: DM
6.500,-).
9.2.5
Gesamt-Mannschaftswertung
3 Gesamtprämien im Wert von DM 1.000, DM 600,-, DM 400 (Gesamtwert: DM
2.000,-).
9.2.6 Gesamt-Einzelwertung
für Fahrerinnen der Jahrgänge 1982 und jünger
5 Gesamtprämien im Wert von DM 500, DM 400,-, DM 300,-, DM 200,-, DM
100,-, (Gesamtwert: DM 1.500,-).
gez.:
Burckhard Bremer, Bundessportwart
Walter Röseler, Fachwart für Straßenrennsport
Heike Lorig, Fachwartin für Frauenradsport
Manfred Donike, Technische Kommission
Punktsystem
und Preise der Tages-Einzelwertung:
Platz |
Punkte |
Differenz |
DM |
1 |
210 |
|
180 |
2 |
180 |
30 |
150 |
3 |
160 |
20 |
120 |
4 |
145 |
15 |
100 |
5 |
133 |
12 |
80 |
6 |
123 |
10 |
70 |
7 |
114 |
9 |
60 |
8 |
106 |
8 |
60 |
9 |
99 |
7 |
50 |
10 |
93 |
6 |
50 |
11 |
88 |
5 |
40 |
12 |
84 |
4 |
35 |
13 |
80 |
4 |
30 |
14 |
76 |
4 |
25 |
15 |
72 |
4 |
25 |
16 |
69 |
3 |
|
17 |
66 |
3 |
|
18 |
64 |
2 |
|
19 |
62 |
2 |
|
20 |
60 |
2 |
|
21 |
59 |
1 |
|
22 |
58 |
1 |
|
bis |
|
|
|
80 |
1 |
1 |
Tagespreise
werden vom Ausrichter gezahlt.
Punktsystem und Preise Tagesmannschaftswertung:
Platz |
Punkte |
Differenz |
Preise |
1. |
30 |
|
400
DM |
2. |
25 |
5 |
|
3. |
21 |
4 |
|
4. |
18 |
3 |
|
5. |
16 |
2 |
|
6. |
15 |
1 |
|
7. |
14 |
1 |
|
8. |
13 |
1 |
|
9. |
12 |
1 |
|
10. |
11 |
1 |
|
11. |
10 |
1 |
|
12. |
9 |
1 |
|
13. |
8 |
1 |
|
14. |
7 |
1 |
|
15. |
6 |
1 |
|
16. |
5 |
1 |
|
17. |
4 |
1 |
|
18. |
3 |
1 |
|
19. |
2 |
1 |
|
20. |
1 |
1 |
|
Tagesmannschaftspreise
werden vom BDR gezahlt.
[Bundesliga-Übersicht]
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