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Fiat

Fiat-Rad-Bundesliga Frauen 2001


Reglement 2001

Die Radbundesliga Frauen ist eine Rennserie des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) mit einer durchlaufenden Gesamteinzel- und -mannschaftswertung.

Für die Teilnahme an dieser Rennserie sind die Sportordnung, die Wettkampfbestimmungen Straße (WB Straße) und die Generalausschreibung Radbundesliga Frauen für 2001 maßgebend.

Das vorliegende Reglement vervollständigt die allgemeinen Bestimmungen des BDR. In allen Fällen, in denen dieses Reglement von den Bestimmungen der Sportordnung und/oder von den entsprechenden Regelungen der WB Straße abweicht, ist dieses Reglement maßgebend.

Mit der Meldung einer Mannschaft erkennen alle Sportlichen Leiter, Betreuer, Sportler und Teilnehmer dieses Reglement an.

1. Meldung der Mannschaften und Nennung der Sportlerinnen
2. Start und Fahrordnung, Verpflegung

3. Sportliche Leitung der Mannschaften

4. Materialfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge

5. Antidoping-Kontrolle

6. Siegerehrung

7. Leitung und Aufsicht des Rennens, Einsprüche und Beschwerden

8. Wertungen

9. Preise

 1. Meldung der Mannschaften und Nennung der Sportlerinnen

1.1 Meldung an die Veranstalter
Der Ausrichter erhält vom BDR die bestätigten Mannschaftsmeldungen. Alle Fahrerinnen werden in das Rennprogramm aufgenommen. Die Mannschaften geben eine prinzipielle Meldung mit Angabe des Sportlichen Leiters und des amtlichen Kennzeichen ihres Mannschaftswagens an den Veranstalter (Meldeschluß der Ausschreibung beachten).

Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ist bis Meldeschluß eine Abmeldung an die BDR-Geschäftsstelle und an den Veranstalter zu senden. Die Abmeldegebühr beträgt DM 50,- an den BDR. Fehlen ohne Abmeldung wird mit DM 200,- bestraft.

1.2 Nennung der Sportlerinnen
Die Nennung der maximal 10 Rennfahrerinnen pro Mannschaft muß unter Vorlage der Fahrer-Lizenz durch den Sportlichen Leiter bis eine Stunde vor dem Start des jeweiligen Radbundesligarennens erfolgen.

Erfolgen Nennungen in begründeten Ausnahmefällen verspätet, so ist eine Strafe von DM 50,- an den BDR zu entrichten.

Sportlerinnen, die während der Saison in eine Bundesligamannschaft aufgenommen werden, sind nur nach vorliegender Bestätigung durch den BDR startberechtigt.

Bringt eine Mannschaft bei einem Radbundesligarennen weniger als drei Rennfahrerinnen an den Start, werden diese Fahrerinnen für die Bundesliga-Mannschaftswertung nicht berücksichtigt.

1.3 Lizenz
Kann eine Lizenz nicht vorgelegt werden, muß der Sportliche Leiter schriftlich bestätigen, daß die Rennfahrerin im Besitz einer gültigen Lizenz ist. Eine Kopie der Lizenz ist innerhalb von 48 Stunden per Post oder Fax an den WAV zu senden. Dieser Vorgang ist mit einer Gebühr von  DM 100,-  an den BDR verbunden. Erfolgt der Nachweis nicht oder waren die Angaben nicht richtig, so bleibt die Plazierung der Sportlerin vakant und es wird ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet.

1.4 Werbebestimmungen
Es gelten die Werberichtlinien aus den WB Straßenrennsport. Innerhalb einer Mannschaft muß jede Fahrerin die gleiche Werbeaufschrift auf dem Mannschaftstrikot tragen.

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2. Start und Fahrordnung, Verpflegung

2.1 Ein- und Ausschreibung
Bei allen Straßenrennen erfolgt ab eine Stunde vor dem Start eine eigenhändige Einschreibkontrolle. Diese wird 10 Minuten vor dem Start geschlossen. Fahrerinnen, die das Rennen aufnehmen und sich nicht eingeschrieben haben, werden mit einer Strafe von DM 50,00 belegt.

Bei den Straßenrennen hat sich jede Fahrerin nach ordnungsgemäß beendetem Rennen eigenhändig auszuschreiben. Nicht ausgeschriebene Sportlerinnen haben keinen Anspruch auf Aufnahme in das Ergebnis.

2.2 Kontrollschluß / Rennende
Während des Rennens werden Rennfahrerinnen mit einem Rückstand von mehr als 15 Minuten auf das Hauptfeld aus dem Rennen genommen, dieses gilt nicht für die letzten 20 Kilometer. Die Zeitspanne kann bei schlechtem Wetter oder besonderen Umständen auf der Rennstrecke geändert werden. Polizeiliche Anordnungen haben hierbei Vorrang. Auflagen aus der Genehmigung sind in der Mannschaftsleiter-Besprechung bekanntzugeben. Das Herausnehmen aus dem Rennen ist den Fahrerinnen durch die Kommissäre sofort mitzuteilen. Fahrerinnen, die das Rennen beenden, haben das dem WA sofort mitzuteilen.

2.3 Rundkurse
Die Mindestlänge bei Rundkursen sollte 12 km sein. Auf Rundkursen haben überrundete Fahrerinnen mit Ausnahme der letzten Runde selbständig das Rennen zu beenden, falls keine andere Regelung bekanntgegeben wird.

2.4 Verpflegung
Bei Straßenrennen erfolgt die Verpflegung aus dem Stand innerhalb einer gekennzeichneten Zone zwischen Kilometer 80 und 110. Zusätzlich dazu wird Getränkeannahme aus dem Materialfahrzeug nach UCI-Reglement zugelassen. Dabei kann ab km 50 bis km 20 vor dem Ziel hinter dem ersten Kommissärsfahrzeug Verpflegung übergeben werden.

Auf Rundkursen wird vom WAV die Rundenzahl bestimmt, in der Verpflegung gereicht werden kann. Die Verpflegungszone ist maximal 1000 Meter lang, sie ist vom Veranstalter auszuschildern.

2.5 Sonderbestimmungen Deutsche Meisterschaften
Bei der DM im Einerstraßenfahren, der DM Einzelzeitfahren und der DM Bergfahren der Frauen sind alle deutschen Fahrerinnen der Mannschaft startberechtigt.

Bei der DM Einzelzeitfahren müssen die Sportlerinnen ein Trikot oder einen Zeitfahranzug ihrer Mannschaft fahren. Bei der DM Einzelzeitfahren dürfen die Sportlerinnen von Renngemeinschaften oder LV-Mannschaften im Rennanzug Ihres Vereins starten, wenn ihre Mannschaft keine Zeitfahranzüge stellt.

2.6 Nenngeld
Für Bundesligarennen wird vom Ausrichter kein Nenngeld erhoben. Bei DM kann der Ausrichter gemäß WB Straße ein Nenngeld für jede gemeldete Sportlerin erheben, da bei diesen Rennen die Bundesligawertung nur zusätzlich durchgeführt wird.

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3. Sportliche Leitung der Mannschaften

3.1 Verantwortung der Sportlichen Leiter
Jede Mannschaft wird von einem Sportlichen Leiter betreut, der im Besitz einer Lizenz sein muß. Der Sportliche Leiter ist für die Einhaltung aller Bestimmungen durch die Sportlerinnen und Betreuer der Mannschaft verantwortlich.

Vor jedem Radbundesligarennen findet eine Besprechung der Sportlichen Leiter statt. Ort und Zeit werden vom Ausrichter in der Ausschreibung veröffentlicht.
Alle Sportlichen Leiter der  Radbundesligamannschaften müssen daran teilnehmen. Ein Fernbleiben wird mit DM 100,- bestraft.

Der Sportliche Leiter sorgt für die Teilnahme seiner Sportlerinnen bei der Siegerehrung.

3.2 Vertretung der Mannschaft
Der Mannschaftsleiter hat das Recht, seine Sportlerinnen gegenüber dem WA zu vertreten und unter Berücksichtigung des Reglements Einspruch bzw. Beschwerde einzulegen.

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4. Materialfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge

4.1 Allgemeine Bestimmungen
Jede Mannschaft kann bei den Radbundesligarennen ein Materialfahrzeug einsetzen. Änderungen dieser Regelung müssen in der jeweiligen Ausschreibung bekanntgegeben werden. Die Abmessungen und Werbeaufschriften der Fahrzeuge müssen den internationalen Reglements entsprechen. In der Kolonne sind nur PKW zugelassen, dabei haben alle Fahrzeuge mit Fahrlicht zu fahren. Kleinbusse fahren am Ende der Kolonne.

4.2 Reihenfolge der Materialwagen
Für das erste Radbundesliga-Rennen wird die Reihenfolge der Materialwagen in der Besprechung der Sportlichen Leiter ausgelost (nur für die anwesenden Mannschaften).

Nicht anwesende Mannschaften werden dahinter zugelost.

Ab den zweiten Rennen ist der Stand der Gesamt-Einzelwertung für die Reihenfolge maßgebend.

4.3  Verstoß gegen Regeln
Bei gefährlichem Fahrverhalten eines Materialwagens im Rennen gegenüber den Fahrerinnen, den übrigen Begleitfahrzeugen oder den Zuschauern kann dieser nach vorangegangener Ermahnung auf die letzte Position der Materialwagenkolonne versetzt werden.

Bei wiederholtem Verstoß kann das jeweilige Begleitfahrzeug von der Rennstrecke verwiesen und der Fahrer mit einer Geldstrafe von 100,- DM belegt werden. Bei schweren Verstößen kann die entsprechende Sanktion sofort verhängt werden.

4.4 Neutrale Materialwagen
Bei allen Straßenrennen sollte, falls möglich ein neutraler Materialwagen vom Ausrichter eingesetzt werden. Bei der DM-Berg wird der Einsatz von Materialwagen in der Ausschreibung geregelt.

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5. Antidoping-Kontrolle

Jede Sportlerin und jeder Sportliche Leiter hat sich nach der Zielankunft am Zielwagen zu vergewissern, ob eine Anti-Doping-Kontrolle vorgesehen ist und wer sich dieser zu unterziehen hat.

Die Abnahme der Kontrolle erfolgt nach dem geltenden Antidoping-Kontrollreglement.

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6. Siegerehrung

6.1 Ablauf der Siegerehrung
Die Siegerehrungen erfolgen auf einem Siegerpodest im Zielbereich.

Die Siegerehrungen übernimmt der Ausrichter zusammen mit dem lokalen Sponsor und dem BDR-Beauftragten in der Reihenfolge:

  • die ersten drei Sportlerinnen der Tages-Einzelwertung

  • die beste Fahrerin der Tageseinzelwertung Jahrgänge 1982 und jünger

  • die erste Fahrerin in der Gesamteinzelwertung (Übergabe des Führungstrikot)

  • die erste Mannschaft der Tages-Mannschaftswertung

Nach dem letzten Rennen der Serie erfolgt die Gesamt-Siegerehrung (Einzelwertung und Mannschaftswertung) nach Abstimmung mit dem BDR-Beauftragten und gemäß Ausschreibung.

6.2 Teilnahme an der Siegerehrung
Bei der Siegerehrung muß die Rennbekleidung (oder einheitliche Trainingsanzüge der Mannschaften/Vereine) getragen werden, Nichtbeachtung wird mit einer Geldstrafe von DM 50,- belegt. Ein absichtliches oder unbegründetes Fernbleiben von der Siegerehrung zieht eine Halbierung des Preisgeldes nach sich. Dies gilt auch für die Bundesliga-Gesamtsiegerehrung nach dem letzten Rennen.

6.3 Führungstrikot
Die in der Gesamt-Einzelwertung führende Fahrerin erhält nach jedem Rad-Bundesligarennen ein Führungstrikot. Dieses muß bei dem nächsten Rad-Bundesligarennen getragen werden.

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7. Leitung und Aufsicht des Rennens, Einsprüche und Beschwerden

7.1 Leitung und Aufsicht
Die Leitung des Rennens hat der vom BDR als WAV eingesetzte Kommissär mit seinem Wettkampfausschuß.
Daneben wird die Aufsicht durch den BDR-Beauftragten ausgeübt.

7.2 Strafenkatalog
Bei den Bundesligarennen kommt der  Strafenkatalog aus der WB Straße 10/98 (siehe Anhang) zur Anwendung.

7.3 Einsprüche
Einsprüche zu Ereignissen im Rennen müssen innerhalb 30 Minuten nach Kontrollschluß, Einsprüche zum Ergebnis innerhalb 30 Minuten nach Veröffentlichung des Ergebnisses schriftlich und mit Einspruchsgebühr/Kostenpauschale von DM 40,- an den WAV eingereicht werden. Einspruch kann der Mannschaftsleiter oder die Sportlerin selbst einlegen.

Der Wettkampfausschuß entscheidet sofort über den Einspruch.

7.4 Beschwerde
Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung muß innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe der Ergebnisse an den Bundessportwart über die BDR-Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Beschwerdegebühr von DM 100,- und die Kostenpauschale von DM 100,- sind mit der Beschwerde an den Bund Deutscher Radfahrer zu zahlen.

Der Bundessportwart entscheidet zusammen mit dem BDR-Beauftragten für dieses Rennen endgültig vor dem nächsten Wettbewerb. Ein weiterer Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7.5 Strafen
Alle Strafen, Straf- und Einspruch- und Beschwerdegebühren, die im Kommunique festgehalten sind, sind bis zum nächsten Bundesligarennen an den BDR zu zahlen.

Eine Nichtzahlung kann zu einer Nicht-Zulassung zum Start des nächsten Bundesligarennen führen.

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8. Wertungen

Bei allen Radbundesliga-Rennen wird eine Tageswertung ermittelt.

Die Punkte der Tages-Einzelwertung werden zur Ermittlung der Gesamt-Einzelwertung und der Mannschaftswertung herangezogen.

8.1. Tages-Einzelwertung
Bei Eintagesrennen erhalten in der Einzelwertung die ersten 80 Fahrerinnen Punkte (siehe Anlage 1). Punkte von ausländischen Fahrerinnen und deutschen Fahrerinnen, die nicht über die BDR Geschäftsstelle gemeldet wurden, bleiben vakant.

8.2  Gesamt-Einzelwertung
Die Gesamteinzel-Wertung ergibt sich aus der Punktsumme der Tageswertungen. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Plazierung im letzten Rennen, in dem Punkte erreicht wurden.

8.3 Tages-Mannschaftswertung
Die Punkte in der Tages-Mannschaftswertung werden nach der Summe der errungenen Tages-punkte der drei besten Fahrerinnen einer Mannschaft vergeben. Bei Punktgleichheit von mehreren Mannschaften entscheidet die bessere Plazierung der besten Fahrerin der Mannschaft.

Die Mannschaften erhalten zur Übernahme in die Gesamt-Mannschaftswertung die Punkte wie in Anlage 2 aufgelistet).

8.4 Gesamt-Mannschaftswertung
Die Gesamt-Mannschaftswertung ergibt sich aus der Punktsumme der Tages-Mannschafts-wertungen. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Plazierung der besten Fahrerin im letzten Rennen, in dem Punkte erreicht wurden.

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9. Preise

9.1 Tagespreise durch den Ausrichter
Der Ausrichter zahlt nach dem Rennen 15 Tagespreise.

9.2  Zusatzprämien des BDR
Die Zusatzprämien des BDR werden nach der jeweiligen Veranstaltung, bzw. nach Abschluß der Bundesliga-Serie an den Sportlichen Leiter überwiesen.

9.2.1   Tages-Einzelwertung
3 Tagesprämien im Wert von DM 200, DM 150,-, DM 100 (Gesamtwert: DM 450,-). zusätzlich zu den Tagespreisen des Veranstalters 

9.2.2   Tages-Mannschaftswertung
Eine Tagesprämie für die siegreiche Mannschaft im Wert von DM 400,-.

9.2.3 Tagespreis für die beste Fahrerin des Jahrgang 1982 und jünger.
Jeweils ein Zusatzpreis in Höhe von DM 100,-

9.2.4 Gesamt-Einzelwertung
10 Gesamtprämien im Wert von DM 2.000,-, DM 1.500,-, DM 1.000,-, DM 700,-, DM 500, DM 300,-, DM 200,-, DM 100,-, DM 100,- und DM 100,- (Gesamtwert: DM 6.500,-).

9.2.5 Gesamt-Mannschaftswertung
3 Gesamtprämien im Wert von DM 1.000, DM 600,-, DM 400 (Gesamtwert: DM 2.000,-).

9.2.6 Gesamt-Einzelwertung für Fahrerinnen der Jahrgänge 1982 und jünger
5 Gesamtprämien im Wert von DM 500, DM 400,-, DM 300,-, DM 200,-, DM 100,-,  (Gesamtwert: DM 1.500,-).

gez.:
Burckhard Bremer, Bundessportwart
Walter Röseler, Fachwart für Straßenrennsport
Heike Lorig, Fachwartin für Frauenradsport
Manfred Donike, Technische Kommission

Punktsystem und Preise der Tages-Einzelwertung:

Platz Punkte Differenz DM
1 210   180
2 180 30 150
3 160 20 120
4 145 15 100
5 133 12 80
6 123 10 70
7 114 9 60
8 106 8 60
9 99 7 50
10 93 6 50
11 88 5 40
12 84 4 35
13 80 4 30
14 76 4 25
15 72 4 25
16 69 3  
17 66 3  
18 64 2  
19 62 2  
20 60 2  
21 59 1
22 58 1
bis      
80 1 1

Tagespreise werden vom Ausrichter gezahlt.

Punktsystem und Preise Tagesmannschaftswertung:

Platz Punkte Differenz Preise
1.  30   400 DM
2. 25 5  
3. 21 4  
4. 18 3  
5. 16 2  
6. 15 1  
7. 14 1  
8. 13 1  
9. 12 1  
10. 11 1  
11. 10 1  
12. 9 1  
13. 8 1  
14. 7 1  
15.  6 1  
16. 5 1  
17. 4 1  
18. 3 1  
19. 2 1  
20. 1 1  

Tagesmannschaftspreise werden vom BDR gezahlt.

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Letzte Änderung: 01.04.03
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