Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Reglements
Alterskl. / Kategorien
Satzung u. Ordnungen
Formulare / Downloads
Gebührenkatalog
StVO
Anti-Doping - NADA
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 3352 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


UCI-Präsident Pat McQuaid will sich in den nächsten Wochen mit dem Contador-Urteil beschäftigen.
15.02.2011 18:31
Rad-Weltverband will Contador-Urteil erst prüfen

Berlin (dpa) - Der Rad-Weltverband UCI hat sich noch nicht detailliert zum Freispruch für Tour-Sieger Alberto Contador geäußert und einen möglichen Einspruch offen gelassen.

Die UCI bestätigte, dass ihr die Entscheidung des spanischen Rad-Verbandes (RFEC) vorliegt, der Contador vom Vorwurf des Dopings freigesprochen hatte, teilte der Rad-Weltverband mit. Der Weltverband will sich zunächst ausführlich mit der Begründung für das Urteil befassen und danach innerhalb der kommenden 30 Tage seine Entscheidung mitteilen. Die UCI kann ebenso wie die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) einlegen.

In einer vorläufigen Entscheidung wollte der spanische Rad-Verband Contador zunächst für ein Jahr sperren, weil der 28-Jährige während der letztjährigen Tour positiv auf das Kälbermastmittel Clenbuterol getestet worden war. Contador bestreitet Doping und führt das Testergebnis auf den Verzehr verunreinigten Fleisches zurück.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.023 Sekunden  (radnet)