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Helen Grobert wurde wegen Doping für vier Jahre gesperrt. Foto: Archiv/Erhard Goller
08.04.2020 14:55
NADA sperrt Helen Grobert für vier Jahre

Bonn (rad-net) - Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat per Pressemitteilung mitgeteilt, dass das deutsche Sportschiedsgericht gegen die ehemalige deutsche Cross-Country-Meisterin Helen Grobert eine Sperre von vier Jahren ausgesprochen hat. Und zwar rückwirkend zum 24. März 2018. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.

Es ist knapp zwei Jahre her als Helen Grobert von der sportlichen Bildfläche verschwand. Damals wurden erst «private Gründe» genannt, im Juni veröffentlichte die damals 26-Jährige Mountainbikerin dann einen Post auf Instagram in dem «gesundheitliche Gründe» für ihren Rückzug angegeben wurden.

In den folgenden Monaten verdichteten sich verschiedene Indizien jedoch zu dem, was jetzt offenbar geworden ist: Helen Grobert hat gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen. In einer Urinprobe, die am 15. November 2017 durch die NADA genommen wurde, fand man die verbotene Substanz Testosteron.

Dass der Startpunkt der Sperre aber auf den 24. März datiert ist, hat wohl damit zu tun, dass das Testosteron in der Urinprobe nicht im ersten Anlauf gefunden wurde und die vorläufige Suspendierung erst am 24. März gegriffen hat. Womit auch erklärt ist, warum Helen Grobert am gleichen Wochenende auf einen Start in Marseille verzichtet hat.

Laut Schiedsgerichts-Urteil werden aber alle Wettkampf-Ergebnisse von Helen Grobert vom 15. November 2017 bis 24. März 2018 annulliert. Das sind insgesamt fünf Resultate. Das Cyclo-Cross-Rennen in Dagmersellen, Rang zwei bei der Copa Catalana im spanischen Banyoles, die Siege beim C1-Rennen in Stellenbosch und beim Tankwa Trek (mit Candice Lill) und der vierte Platz beim Weltcup in Stellenbosch (alles Südafrika).

Dort rückt übrigens Jolanda Neff (Trek Factory Racing) auf den fünften Podiumsplatz nach, ihre damalige Kross-Teamkollegin Maja Wloszczowska darf als Vierte geführt werden.

In der Pressemitteilung der NADA heißt es, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Letzte Instanz ist der internationale Sportgerichtshof CAS.

Dass die Sperre bei einer Ersttäterin gleich vier Jahre ist, deutet darauf hin, dass sich noch mehr dahinter verbirgt als nur der Missbrauch von Testosteron. Beim Landgericht Waldshut-Tiengen ist noch ein Strafverfahren anhängig, das auf unbestimmte Zeit ausgesetzt ist. Laut Auskunft des Gerichts, weil die Angeklagte derzeit nicht verhandlungsfähig ist.

Bei der Staatsanwaltschaft in Freiburg war vor einem Jahr auch von der Anwendung verbotener Methoden (Infusionen, Ozon-Therapie) die Rede.

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