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06.05.2009 18:48
NADA: Meldepflichten für Kortison nicht versäumen

Bonn (rad-net) - Die Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) weist darauf hin, dass Athleten mit einer notwendigen Kortison-Behandlung diese unbedingt anzugeben haben. «Athletinnen und Athleten, die mit Glukokortikoiden (Kortison) behandelt werden, müssen diese Behandlung bei Wettkampfkontrollen seit diesem Jahr zwingend im Kontrollformular angeben. Das betrifft die nicht systemische Behandlung, also Spritzen in Sehnen und Gelenke, kortisonhaltige Sprays zur Inhalation sowie Präparate zur lokalen Anwendung wie zum Beispiel Salben, Augen- oder Ohrentropfen. Wer die Angabe einer solchen Behandlung auf dem Kontrollformular versäumt, riskiert eine Bestrafung», heißt es in einer Mitteilung der NADA. Bei chronischen Krankheiten und Daueranwendung muss ohnehin ein Antrag auf eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) gestellt werden.

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