Bonn (dpa) - Das Verfahren zwischen der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA und dem Biberacher Bahnradsportler Jakob Steigmiller ist ohne Sperre oder sonstige Bestrafung beendet worden.
Das Deutsche Sportschiedsgericht hielt in seinem von der NADA veröffentlichten Spruch zwar fest, dass «ein objektiver Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen» vorliege. In dem konkreten Einzelfall sei jedoch kein Verschulden des Athleten gegeben.
Steigmiller hatte sich nach dem 1. Januar 2011 UV-Behandlungen durch den Erfurter Sportmediziner Andreas Franke unterzogen. Die dortige Staatsanwaltschaft hatte im Juli ein Ermittlungsverfahren gegen Franke wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingestellt. Es habe kein hinreichender Tatverdacht bestanden.
Franke war vorgeworfen worden, Sportlern Blut entnommen, dieses mit UV-Licht behandelt und anschließend in den Körper der Athleten reinjiziert zu haben, was einem Dopingvergehen gleichkomme. Auch die Eisschnellläuferin Judith Hesse war straffrei ausgegangen, obwohl laut NADA die UV-Bestrahlung ihres Blutes am 1. Februar 2011 ein Dopingvergehen war. Auch in ihrem Fall lag kein Verschulden der Athletin vor.