Frankfurt (rad-net) - Trotz der Kritik die in dieser Woche in einigen Medien über den Bund Deutscher Radfahrer (BDR) geäußert wurde sieht sich der Spitzensportverband im Anti-Doping-Kampf gut aufgestellt. «Die Entscheidung des BDR, sämtliche Kompetenzen der Bewertung von Anti-Doping-Vorgängen im Rahmen des Ergebnismanagements zukünftig an die NADA zu übertragen, hat in den letzten drei Tagen große positive Resonanz erfahren», teilte der BDR mit.
Als erster olympischer Sport-Fachverband hatte der BDR Anfang der Woche der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sein Ergebnismanagement komplett übertragen. Nach der Vereinbarung, der die Mitgliederversammlung des BDR im April noch formell zustimmen muss, übernimmt die NADA rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 bei Dopingverstößen von BDR-Athleten das Vorgehen von der ersten Anhörung bis hin zur Verfahrenseinleitung und betreibt auch das erstinstanzliche Sanktionsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).
«Die Bewertung der komplexen juristischen Sachverhalte ist vom Ehrenamt zeitlich nicht mehr zu leisten. Jede durch den Verband eingeleitete Entscheidung, die nicht den Stimmungen in der Öffentlichkeit entspricht, wurde zudem zunächst negativ bewertet. Dies wird in Zukunft anders sein. Für Befangenheitsdiskussionen wird dann keine Energie mehr vergeudet», so BDR Generalsekretär Martin Wolf und spielte damit auf einen Punkt der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am vergangenen Mittwoch in Berlin an, bei der er den BDR vertrat. Dort wurde die Vergabepraxis für ein von der Anti-Doping-Kommission des BDR in Auftrag gegebenes Gutachten kritisiert. Das Gutachten zur internen Bewertung, das zu dem Ergebnis kam, dass dem BDR-Leistungssportdirektor Burckhard Bremer kein Fehlverhalten im Bereich der Umsetzung von Anti-Doping-Bestimmungen zu machen ist, wurde von einem Passauer Universitätsprofessor für Strafrecht erstellt, dessen Bruder für den BDR arbeitet.
«Kaum jemand zweifelt an den juristischen Bewertungen. Kritik wurde im Kern nur an der Auswahl des Gutachters geübt. Dabei wird das Verwandtschaftsverhältnis bereits in der Einführung des Gutachtens offen gelegt. Es ändert nichts an den Fakten. Alle zugrunde liegenden Unterlagen wurden zudem auch dem Bundesverwaltungsamt zur Information zugesandt. Trotz der Kritik sehe ich den BDR im Anti-Doping-Kampf auf einem guten zukunftsweisenden Weg», erklärte Wolf.