München (rad-net) - Bayern hat ein umfassendes Sportschutzgesetz vorgestellt, das eine effektive strafrechtliche Bekämpfung von Doping, Korruption und Spielmanipulationen gewährleisten soll. «Der Staat muss Beschützer des Sports sein», sagte der bayerische Justizminister Winfried Bausback gestern in München bei der Präsentation des «Gesetzes zum Schutze der Integrität des Sports».
Der Gesetzentwurf enthält die umstrittene uneingeschränkte Strafbarkeit jeglichen Besitzes von Dopingmitteln, die Erhöhung des Strafrahmens für Dopingvergehen auf bis zu fünf Jahre und eine sportspezifische Kronzeugenregelung. «Uns geht es nicht darum, die Sportgerichtsbarkeit infrage zu stellen. Die staatliche Verfolgung soll Hand in Hand gehen mit der sportlichen Gerichtsbarkeit. Erst das macht eine effektive Bekämpfung möglich», erklärte der CSU-Politiker.
Bayern will mit seiner Initiative ein Instrumentarium schaffen, das den sportlichen Wettkampf insgesamt schützt. Ein Kernpunkt des Entwurfs, den Bayern nun in den Bundesrat einbringen will, ist die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) abgelehnte Strafbarkeit bei schon geringem Besitz von Mitteln zu Dopingzwecken. Damit sollen Ermittlungen auch gegen dopende Sportler möglich werden.
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