Aigle/Martigny (rad-net) - Die Straßen-Weltmeisterschaften 2020 in Aigle und Martigny (Schweiz) sind abgesagt. Dies teilten die örtlichen Organisatoren und der Schweizer Radsportverband mit, nachdem der Bundesrat entschieden hat, die 1000-Personen-Grenze für Veranstaltungen bis Ende September aufrechtzuerhalten. Der Weltradsportverband UCI suche aber nach einem neuen Austragungsort.
Nach dem Beschluss des Schweizer Bundesrates sei «die Organisation der Straßen-Weltmeisterschaften 2020 in Aigle und Martigny unmöglich und auch deshalb, weil seit dem 8. August mehr als 45 Länder bei der Einreise in die Schweiz unter Quarantäne gestellt werden», schrieb das Organisationskomitee. Man befürchtete unter anderem auch, dass viele von den 1200 Sportlern aus 90 Nationen nicht einreisen dürften. «Mit elf Rennen an acht Tagen ist die Besonderheit eines Straßenrennens in Bezug auf soziale Distanzierung und Zuschauermenge ein unüberwindbares Hindernis mit erheblichen Einschränkungen.»
«Wir sind traurig und enttäuscht. Wir haben mehr als zwei Jahre hart gearbeitet, um eine großartige Veranstaltung auf einer außergewöhnlichen Strecke zu liefern. Trotz der Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie arbeiteten wir weiterhin leidenschaftlich daran, die Straßen-Weltmeisterschaften zu organisieren», erklärten Grégory Devaud und Alexandre Debons, Vize-Präsidenten des Organisationskomitees. «Wir sind uns bewusst, dass die nationale und weltweite Gesundheitssituation Vorsichtsmaßnahmen erfordert.»
Die UCI ist aber offenbar weiterhin daran interessiert, noch in diesem Jahr eine Straßen-WM andernorts in Europa durchzuführen. Wie der Dachverband veröffentlichte, wolle man die Titelkämpfe zum selben Termin mit einem ähnlichen Streckenprofil veranstalten. Die Veranstaltung «könnte alle oder einige der geplanten Rennen umfassen», heißt es seitens der UCI. Man wolle unbedingt eine ebenso herausfordernde Route wie die in Aigle-Martigny bieten, die für dieselben Fahrertypen wie die ursprünglich geplanten Titelkämpfe geeignet ist.
Eine Entscheidung hierüber soll bis spätestens zum 1. September kommuniziert werden.