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Ein neues Waldgesetz soll das Radfahren in Hessen massiv einschränken. Foto: rad-net
15.08.2012 12:32
Hessen plant Novellierung des Fortstgesetzes - BDR: «Interessen des Radsports muss Rechnung getragen werden»

Frankfurt (rad-net) - Die Hessische Landesregierung will mit einem neuen Waldgesetz das Radfahren in Hessen massiv einschränken. Der Gesetzentwurf erlaubt Radfahren nur noch auf Wegen, die «ganzjährig mit einem zweispurigen, nicht geländegängigen Kraftfahrzeug befahren werden können». Verschiedene Verbände und Gruppen sind verärgert und nehmen nun Einfluss auf die Novellierung.

Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) teilte mit, dass den berechtigten Interessen des Radsports Rechnung getragen werden müsse. «Der BDR hat sich in den letzten Jahren auf Bitten von Kommunen, Tourismusverbänden und Vereinen aktiv an der Ausweisung lokaler MTB-Strecken beteiligt. Ziel des BDR war immer, den MTB-Sportlern  attraktive Möglichkeiten zu geben, ihren Sport auszuüben. Dieser Weg soll und wird weiter beschritten», sagte Georg Schmitz, MTB-Koordinator beim BDR. «Natürlich geht es im Grundsatz darum, den Wald und seine Wege nachhaltig zu pflegen und instandzuhalten. Bestimmte Normen müssten sicherstellen, dass verschiedene Gruppen - etwa die Wanderer, Läufer und Radsportler - den Wald in ihrem Sinne nutzen können. Es werde also politisch darum gehen, zwischen den verschiedenen Interessen einen Ausgleich zu finden», heißt in der Stellungsnahme des BDR. Aus der Sicht des BDR müsse ebenfalls den Bedürfnissen der MTB-Sportler Rechnung getragen werden.

Der MTB-Sport sei inzwischen auch zu einer Olympischen Disziplin geworden; das erhöhe seine gesellschaftliche Bedeutung. «Dem MTB-Sport sind in den hessischen Wäldern attraktive Wegenetze zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen alle Wege befahrbar sein, sofern dies natur- und sozialverträglich ist. Der legale Bau von Bikestrecken wie Flowtrails, Freeride- und Downhill-Strecken darf nicht aus bürokratischen Gründen behindert werden. Eine pauschale Schlechterstellung des Radfahrens in Gruppen ist abzulehnen,» so Dr. Manfred Schwarz, BDR-Vizepräsident für Kommunikation in der Erklärung des Spitzenverbandes.

Aber nicht nur Mountainbiker, sondern auch alle anderen Waldbesucher sollen mit dem neuen Waldgesetz in ihren Rechten auf Erholung im Wald eingeschränkt werden. Geht es nach der Landesregierung, bedürfen Waldbesucher, die «zu mehreren Personen» und «zu einem gemeinsamen Zweck» den Wald betreten wollen, hierzu künftig, unter nicht näher bezeichneten Umständen, der Genehmigung des Waldbesitzers.
Der Gesetzesentwurf sieht für Verstöße gegen das Betretungsrecht Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. Darüber hinaus soll auch das Bike eingezogen werden dürfen, mit dem ein «falscher» Weg befahren wurde.

Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB), ein 47.000 Mitglieder starker MTB-Verband, hatte eine Onlinepetition gestartet um gegen das Gesetz vorzugehen.


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