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30.12.2008 09:20
Neuordnung der Testpools der NADA

Frankfurt (rad-net) - Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) richtet zum 1. Januar neue Testpools ein. Es wird dann den NADA Registered Testing Pool geben (NADA-RTP). Dem NADA-RTP gehören neben den Athleten des A-Kader und Top-Team Londons des Bund Deutscher Radfahrer, die Mitglieder des UCI-Testpools (IRTP), die Mitglieder der ProTeams sowie die Mitglieder der Professional Continental Teams, die eine Wild Card von der UCI erhalten haben, an. Weiterhin wird es den NADA-Nationalen Testpool (NADA-NTP) geben. Mitglieder dieses Testpools sind die B-Kader-Athleten sowie die Mitglieder des weiteren Kreises der Nationalmannschaft. Alle anderen Kader- Athleten, die nicht Mitglied des NADA-RTP oder NADA-NTP sind, werden dem NADA-Allgemeinen Testpool (NADA-ATP) zugeordnet. Die Meldepflichten unterscheiden sich für die Athleten je nach Testpoolzugehörigkeit.

Die Athleten im NADA-RTP haben folgende Meldepflicht: Die Athleten müssen ihre quartalsweisen Whereabout-Informationen im Voraus, und zwar bis zum 25. des Vormonats, also des Monats vor Quartalsbeginn, in das Meldesystem ADAMS eintragen, welches in Deutschland von der NADA verwaltet wird. Das beinhaltet sämtliche Anschriften, an denen sich der Athlet aufhält, Telefonnummern und E-Mail-Adresse, eine gültige Postanschrift, die gewöhnliche Tätigkeit und die Trainingszeiten und -orte. Diese Angaben müssen für jeden Tag des Quartals eingetragen werden. Änderungen sind zwingend vorzunehmen. Updates sind jederzeit und ausschließlich online möglich, in seltenen Notfällen auch per SMS (hierfür ist das Anklicken eines Kästchens "SMS" in der ADAMS-Maske notwendig, das heißt, ein Athlet muss sich im Vorfeld erfolgreich für die SMS-Funktionalität angemeldet haben) an die NADA. Nachträgliche Änderungen nimmt das System ADAMS nicht an.

Weiterhin müssen die Athleten des NADA-RTP für jeden Tag des Quartals ein Zeitfenster von 60 Minuten angeben, in dem sie für eine Dopingkontrolle tatsächlich zur Verfügung stehen (so genannte "Ein- Stunden-Regelung"). Hier kommt es darauf an, dass der Athlet auch tatsächlich in der angegebenen Zeit an dem angegebenen Ort angetroffen wird und nicht, dass er telefonisch erreichbar ist und schnell zu diesem Ort gelangen kann. Trifft der Kontrolleur den Athleten in dieser angegebenen Stunde nicht an, liegt ein Kontrollversäumnis vor.

Die Pflicht zur Angabe des Zeitfensters pro Tag bedeutet nicht, dass die Athleten nicht dennoch jederzeit unangekündigt kontrolliert werden können. Wird ein Athlet dann nicht an dem in ADAMS eingetragenen Ort angetroffen, kann ein Meldepflichtversäumnis festgestellt werden. Die Meldepflichten für Athleten des Nationalen Testpools sind denen des NADA-RTP angelehnt. Erforderlich ist die quartalsweise Vorabgabe der Whereabout-Informationen in der oben genannten Detailgenauigkeit bis zum 25. des Vormonats. Für jeden Tag muss in ADAMS ein Eintrag vorhanden sein, wo sich der Athlet wann aufhält. Änderungen sind zwingend im Voraus einzutragen.

Im Gegensatz zum NADA-RTP ist die Angaben des täglichen 60-minütigen Zeitfensters nicht notwendig. Ein Kontrollverstoß kann für die Athleten des NADA-NTP nicht festgestellt werden, wohl aber ein Meldepflichtverstoß, wenn die Angaben in ADAMS nicht stimmen und der Athlet deshalb für eine unangekündigte Dopingkontrolle nicht angetroffen werden konnte. Athleten des Allgemeinen Testpools erhalten keinen Zugang zu ADAMS und müssen sich daher auch nicht online eintragen oder abmelden. Vielmehr sind sie verpflichtet, der NADA Angaben über ihren Wohnort und ihre Trainingsstätten zu machen und einen Rahmentrainingsplan sowie einen Wettkampfplan abzugeben. Meldepflichtverstöße können diese Athleten nicht begehen, wiewohl sie jederzeit unangekündigt getestet werden können. Deshalb ist eine möglichst genaue und korrekte Angabe der oben genannten Daten zu machen.

Die NADA ist ab 1. Januar 2009 in den oben genannten Fällen für das das Ergebnismanagement ausschließlich zuständig. Die Korrespondenz mit dem Athleten führt dann also allein über die NADA. Stellungnahmen sind gegenüber der NADA abzugeben. Sollte die NADA feststellen, dass es sich um einen Versäumnis oder einen Verstoß handelt, hat der Athlet das Recht, diese Entscheidung innerhalb einer bestimmten Frist vor ein unabhängiges Gremium zu Überprüfung zu bringen. Wo dieses Gremium angesiedelt ist und wie es besetzt ist, steht noch nicht fest. Ein einzelner Verstoß führt zu keiner Sanktion, wohl aber drei dieser Verstöße innerhalb von 18 Monaten. Dabei werden die Verstöße auf internationaler Ebene mitgerechnet.

Testpools 2009 und Erklärungen...



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