Stuttgart (dpa) - Der Freispruch des wegen Betrugs angeklagten Radprofis Stefan Schumacher ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe ihre zunächst eingelegte Revision bereits am 19. März zurückgenommen, teilte das Landgericht Stuttgart mit.
Dem geständigen Doping-Sünder Schumacher war vorgeworfen worden, seinen ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt betrogen zu haben. Das Gericht begründete den Freispruch nach 19 Verhandlungstagen damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Holczer vom Doping Schumachers gewusst habe.