Frankfurt (rad-net) - Als erster olympischer Sport-Fachverband hat der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sein Ergebnismanagement komplett übertragen. Nach der Vereinbarung übernimmt die NADA rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 bei Dopingverstößen von BDR-Athleten das Vorgehen von der ersten Anhörung bis hin zur Verfahrenseinleitung und betreibt auch das erstinstanzliche Sanktionsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Allerdings müssen auf der Bundeshauptversammlung des BDR am 16. April in Wiesbaden noch die Delegierten den für die Umsetzung notwendigen Ergänzungen der Satzung zustimmen. «Nach dem einstimmigen Votum aller Landesverbände durch den Verbandsrat im November letzten Jahres, gehen wir davon aus, dass auch die Bundeshauptversammlung zustimmen wird. Dieser Schritt ist zukunftsweisend und wird die in der Vergangenheit aufgekommenen Diskussionen über die Bewertung durch den Verband vermeiden», sagte BDR-Präsident Rudolf Scharping nach Abschluss der Vereinbarung.
«Ein Meilenstein! Es freut mich dass die seit langem laufenden Aktivitäten des BDR nach den im Sommer begonnenen Gesprächen zu einem erfolgreichen Anschluss gekommen sind», so BDR-Generalsekretär Martin Wolf. Schon seit 2007 hatte der BDR in seinen Gesprächen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und anderen Verbänden immer wieder darauf hingewiesen, dass er im Rahmen der einheitlichen Umsetzung des NADA-Codes durch alle Verbände, eine unabhängige und einheitliche Gleichbehandlung aller Fälle um deutschen Sport, auch im Sinne der Athleten für notwendig hält. Der maßgeblich in die Umsetzung der Vereinbarung eingebundene Jurist der BDR-Anti-Doping-Kommission, Rechtsanwalt Bernd Emanuel berurteilt die Vereinbarung ebenfalls positiv. «Das ist der notwendige Schritt, um zukünftig eine sportartübergreifende Behandlung von Dopingfällen im Sinne aller Beteiligten zu gewährleisten,» so Emanuel.
Anfang Dezember 2010 hatte sich die NADA mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh) auf eine erste Kooperation dieser Art verständigt. Zuvor war 2009 bereits vom Deutschen Eishockey-Bund (DEB) das Ergebnismanagement zusammen mit den Wettkampf- und Trainingskontrollen an die NADA übertragen worden. Im Unterschied zu der neuen Vereinbarung mit dem Radsport beauftragt im Eishockey noch der DEB einen vom Deutschen Sportschiedsgericht bestellten unabhängigen Anti-Doping-Richter mit der Entscheidung. An ihn übergibt die NADA den ausermittelten Sachverhalt, während sie im Radsport nun als Verfahrens-Partei vor der DIS auftritt.
Die NADA rechnet damit, dass nach dem BDR weitere olympische Sportverbände verstärktes Interesse an ähnlichen Vereinbarungen zeigen werden. Ziel der NADA-Politik ist es, dass Ermittlungs- wie auch Sanktionsverfahren von unabhängigen Institutionen durchgeführt werden. Mit diesem Modell soll eine sportartübergreifende Gleichbehandlung aller betroffenen Athleten erreicht werden.
Dazu gibt es nach Auffassung der NADA kaum eine Alternative. «Die sehr komplexe Materie im Rahmen von Dopingverstößen erfordert immer mehr zeitlichen Aufwand und fachspezifisches Knowhow. Ein weiterer Vorteil der Übertragung des Ergebnismanagements für die Verbände: Das Haftungsrisiko geht auf die NADA über», sagte die kommissarische NADA-Geschäftsführerin Anja Berninger.