Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Bahnradsport
Infos & Regeln
Rekorde/Bestleistungen
Meisterschaften
Termine
Ausschreibungen
Generalausschreibungen
Kadernorm
SpO / WB
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3378 Gäste und 12 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Radprofi Alberto Contador gibt das Unschuldslamm.
04.10.2010 14:19
Alberto Contador: «Ich bin völlig unschuldig»

Madrid (dpa) - Der dreimalige Tour-de-France-Sieger Alberto Contador will sich in der jüngsten Dopingaffäre des Radsports mit einer möglichen Kurzzeitsperre nicht abfinden.

«Ich bin völlig unschuldig. Weshalb sollte ich da eine Sperre akzeptieren?», betonte der spanische Radprofi in einem Interview des spanischen Fernsehsenders Antena 3.

Die Madrider Zeitung «El País» hatte spekuliert, der Rad-Weltverband UCI könnte den Toursieger möglicherweise nur für drei Monate aus dem Verkehr ziehen. «In praktischer Hinsicht wäre eine kurzzeitige Sperre außerhalb der Saison für mich das Beste. Aber davon will ich nichts wissen», sagte Contador. «Ich habe keinen Grund, mich auf so etwas einzulassen.»

Eine dreimonatige Sperre hätte für den Spanier kaum direkte Konsequenzen, da der Radprofi derzeit ohnehin Ferien macht. Contador war bei der Tour de France positiv auf das Kälbermastmittel Clenbuterol getestet worden. Der Spanier erklärte den Befund mit dem Genuss von verunreinigtem Rindfleisch.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.030 Sekunden  (radnet)