Aigle (rad-net) - Die UCI hat Strafen für diejenigen Fahrer, Organisatoren und Teams angekündigt, die sich nicht an das Gesundheitskonzept und die Hygienevorschriften des internationalen Radsportverbands halten. Zudem verschärfte der Verband die Maßnahmen noch einmal und erweiterte die Richtlinien für das Vorgehen im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
«Im Interesse aller muss jeder dasselbe Spiel spielen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Mehr als eineinhalb Monate nach der Veröffentlichung unseres ersten Gesundheitsprotokolls und einigen verschärfenden Maßnahmen, ist es immer noch wichtig, dass alle Mitglieder der Radsportgemeinschaft Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen», betonte UCI-Präsident David Lappartient in einer Pressemitteilung des Dachverbandes.
Dabei beruft sich der 47-Jährige auf das am 19. Juni veröffentlichte Konzept, das einige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Mitglieder der Radsportgemeinschaft beinhaltet. Neben Abstandsregelungen, Maskenpflicht, regelmäßiger Desinfektion, Isolation der Teams von anderen Mannschaften, müssen sich die Athleten und Mitarbeiter regelmäßigen Untersuchungen und Tests unterziehen. Vor einem Event werden zwei unabhängige PCR-Tests jedes Athleten angeordnet, sechs und drei Tage vor dem Rennen. Es muss ein negativer Coronatest vor dem Start eines Rennens nachgewiesen werden.
Nun hat der Dachverband das Protokoll noch weiter verschärft, indem er Strafen für diejenigen Fahrer, Teams und Organisatoren angekündigt hat, die die Regeln nicht befolgen. Demnach führt ein Verstoß zu Bußgeldern und Sanktionen, wobei Veranstalter sogar aus dem UCI-Kalender ausgeschlossen werden könnten. «Allgemein gilt eine Reihe von Sanktionen (Bußgelder und andere Maßnahmen, die von der Disziplinar-Kommission beschlossen werden), die für jeden Fahrer und jedes Team gelten, die sich nicht an die Verhaltensregeln durch das Protokoll halten. Wenn ein Veranstalter die im Protokoll geforderten Maßnahmen nicht umsetzt, kann die UCI eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, die von einer Aufforderung reichen, um die angemessenen Präventivmaßnahmen innerhalb einer festgelegten Frist anzuwenden, bis hin zu einem Rückzug aus dem UCI-Rennkalender der Veranstaltung oder einer anderen Veranstaltung, die vom selben Veranstalter während des vom Protokoll abgedeckten Zeitraums organisiert wird», heißt es dazu in dem Statement.
Für den Fall einer Corona-Infektion während eines Events hat die UCI ebenfalls zusätzliche Maßnahmen und Vorgehensweisen beschlossen. Ein positiver Fall müsse demnach unmittelbar dem Corona-Arzt mitgeteilt werden, der wiederum alle maßgeblichen Informationen an die Rennleitung weitergeben muss. Der Veranstalter muss daraufhin alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um einen sicheren Wettbewerb zu garantieren, wobei er dazu verpflichtet ist, Rücksprache mit lokalen Behörden und der UCI zu halten. Die Entscheidung dieses Gremiums aus Behörden, Veranstaltern, UCI und Fahrern betrifft dabei lediglich die Maßnahmen zur Fortführung des Events. Die Entscheidung über den Verbleib einzelner Personen in Quarantäne unterliegt allein dem zuständigen Corona-Arzt sowie den örtlichen Gesundheitsbehörden.