Bonn (rad-net) - Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) den Nationalen Anti-Doping Codes 2021 (NADC21) der NADA offiziell anerkannt. Inhaltlich ergeben sich eine Vielzahl von Neuerungen. Ein weiterer Dopingtatbestand wird eingeführt. Alle Handlungen, die darauf abzielen, eine Person einzuschüchtern, zu bedrohen und davon abzuhalten, Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen an zuständige Organisationen zu melden, sind als Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen sanktionierbar.
Zudem wird die Verbotsliste der WADA zukünftig eine Substanzklasse «Suchtmittel» (u.a. Betäubungs- und Rauschmittel) enthalten. Mit der neuen Kategorisierung «Freizeitsportler*in» sollen zuständige Anti-Doping-Organisation Athletinnen und Athleten unterhalb des Spitzensports berücksichtigen können. Und der Begriff «Schutzwürdige Personen» wird eingeführt. Darunter fallen alle Sportler 18 Jahren, mit Ausnahme der 16- und 17-jährigen Elitesportler, und alle Behindertensportler, die nach geltendem nationalen Recht nicht (voll) geschäftsfähig sind.
Zentrale Neuerung des NADC21 ist auch die Überarbeitung des Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahrens auf der Grundlage des neu eingeführten Standards für Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren. Basierend auf einer internationalen Harmonisierung der Verfahrensabläufe von Disziplinarverfahren werden auch die Prozessabläufe nationaler Sanktionsverfahren, zum Beispiel vor dem Deutschen Sportschiedsgericht, überarbeitet und angepasst.
Schließlich wird die Bedeutung der Präventionsarbeit hervorgehoben. Ein eigener Standard für Dopingprävention trägt maßgeblich zur weltweiten Verbesserung der Informations- und Aufklärungsarbeit bei. Ein wertebasierter Präventionsansatz wird Grundlage der zukünftigen Arbeit in diesem Bereich.
Der NADC21 erhalten am 1. Januar 2021 Gültigkeit und löst die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2015 ab.