Bonn (rad-net) - Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2017 ist veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Wichtige Änderungen und Präzisierungen betreffen unter anderem die Substanzklassen Beta-2-Agonisten (S3), Stimulanzien (S6) und Narkotika (S7).
Die Verbotsliste 2017 und die Änderungen werden nun ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der Homepage der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) zur Verfügung gestellt. Die englische Version der Verbotsliste 2017 ist bereits als Download verfügbar.
In der Substanzklasse S3 sind Beispiele für jederzeit verbotene Beta-2-Agonisten nun explizit namentlich genannt, darunter auch die Substanz Higenamin, die in einigen Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) nachgewiesen wurde. Higenamin wird in Deutschland nicht als Wirkstoff in Medikamenten eingesetzt. Die NADA hatte bereits im Februar vor NEM gewarnt, die verbotene Substanzen, wie Higenamin, enthalten können. Zudem ist der bestehende Grenzwert für Salbutamol in der neuen Verbotsliste präzisiert und für Salmeterol erstmalig ein Grenzwert angegeben.
In der Substanzklasse S6 ist die Substanz Lisdexamphetamin nun namentlich in der Verbotsliste 2017 aufgeführt. In den Vorjahren wurde diese Substanz namentlich nicht in der Verbotsliste genannt. Aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu Amphetamin, welches im Wettkampf verboten ist, zählte die Substanz Lisdexamphetamin jedoch bereits in den Vorjahren zu den im Wettkampf verbotenen Stimulanzien.
Die Substanzklasse S7 ist um die Substanz Nicomorphin erweitert worden.