Stuttgart (dpa) - Der ehemalige Gerolsteiner-Teamarzt Ernst Jakob muss erneut als Zeuge im Betrugsprozess gegen Radprofi Stefan Schumacher aussagen.
Das Landgericht Stuttgart hat ihn für den 14. Prozesstag am 19. August geladen. Jakob war bereits Anfang August vom Gericht befragt worden, hatte aber viele Fragen der Schumacher-Verteidigung nicht beantwortet. Begründet hatte dies sein Anwalt jeweils entweder mit dem Verweis auf Artikel 55 der Strafprozessordnung, wonach sich ein Zeuge nicht selbst belasten muss, oder dem Hinweis, die Frage habe nichts mit dem Prozess zu tun.
Das Gericht hatte schon bei Jakobs erstem Auftritt angekündigt, die Rechtmäßigkeit zu prüfen und ihn gegebenenfalls erneut als Zeuge zu laden. Einige Fragen wird er daher nun beantworten müssen.
In Stuttgart soll die Frage geklärt werden, ob Schumacher seinen ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt in Höhe von 151.463,50 Euro betrogen hat, weil er bei der Tour de France 2008 Doping trotz Nachfrage abgestritten hat. Im Nachhinein war Schumacher aber positiv getestet und gesperrt worden. Der 32-Jährige vertritt den Standpunkt, Holczer habe über Doping im Team Bescheid gewusst und könne daher nicht betrogen worden sein. Holczer bestreitet das.