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Wout van Aert muss laut einem Gerichtsurteil keine Vertragsstrafe zahlen. Foto: Archiv/Dirk Waem/BELGA
29.11.2019 11:33
Nuyens legt Berufung gegen Urteil im Van Aert-Fall ein

Antwerpen (rad-net) - Nick Nuyens, Teamchef des ehemaligen Teams Verandas Willems-Crelan, wird Berufung gegen das Urteil eines belgischen Gerichts einlegen, das seiner Entschädigungsklage in Höhe von 1,15 Millionen Euro gegen seinen ehemaligen Fahrer Wout van Aert nicht stattgegeben hat.

Ein Richter in Mechelen hat entschieden, dass Van Aert im Rahmen seiner Rechte gehandelt habe, als er seinen Vertrag mit Verandas Willems-Crelan im September 2018 aufgekündigt hatte. Der damalige Teamchef Nuyens hatte daraufhin eine Schadensersatzklage gegen den Sportler, wegen Vertragsbruch erhoben. Das Team Verandas Willems-Crelan stand zu der Zeit mitten in den Verhandlungen zur Fusion mit Roompot-Nederlandse Loterij.

Van Aert hatte damals bereits einen Vertrag für 2020 mit Jumbo-Visma unterschrieben, war aber bereits im März dieses Jahres mit dem WorldTour-Team unterwegs, während die Anhörungen zu seinem Fall liefen.

Van Aerts Anwälte vertraten dabei erfolgreich die Position, dass er jedes Recht gehabt habe seinen Vertrag mit Verandas Willems-Crelan aufzukündigen, nachdem Nuyens versucht hatte den ehemaligen Coach des Sportlers, Niels Albert, davon zu überzeugen, ein belastendes Statement über Van Aert zu unterschreiben. Dies hatte der der Trainer verweigert und war so zum Kronzeugen der Verteidigung geworden.

Nun ist Nick Nuyens dazu aufgefordert die Gerichtskosten zu tragen. Doch gegen dieses Urteil werde der ehemalige Profi nun vorgehen, wie sein Anwalt Rudi Desmet «Sporza» mitgeteilt hat. «Nick ist enttäuscht. Und das mit Recht, denn ich denke, dass die Regeln hier nicht korrekt befolgt wurden. Die Strafe für einen Vertragsbruch ist immer sehr hoch. Man braucht schon einen sehr starken Beweis dafür, dass die andere Partei einen gravierenden Fehler begangen hat.»

Der Anwalt berichtet weiter, dass sich die Berufung Nuyens' hauptsächlich auf die Aussage von Albert beziehen werde. Diese sei nämlich diskutabel, da er mehrfach betont habe, kein Problem mit Van Aert gehabt zu haben, während er innerhalb der Mannschaft oft das Gegenteil behauptete. Dafür gebe es vier Zeugen, die lediglich der Richter für irrelevant hielt. Deswegen sei das Urteil unausgewogen. Schließlich stünde hier grundsätzlich Aussage gegen Aussage.

Wout van Aert ist dreifacher Cyclo-Cross-Weltmeister und hat ein erfolgreiches Debüt in der WorldTour gegeben. Der Belgier hat sich bei einem schweren Sturz beim Tour-Zeitfahren von Pau verletzt und seitdem noch an keinem Rennen wieder teilgenommen. Der Profi hat zwar kürzlich im Rahmen der Reha angefangen leicht zu trainieren, aber es sei noch nicht klar, ob er bis zum Ende der Cyclo-Cross-Saison schon wieder Rennen fahren könne. Mit dem Urteil des Gerichtes könne er aber jetzt mental Frieden mit der Sache schließen und sich komplett auf den Sport konzentrieren, verkündete sein Verteidiger Walter van Steenbrugge.

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