Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3386 Gäste und 1 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


13.06.2012 14:48
NADA leitet weiteres Verfahren in der «Causa Erfurt» ein

Bonn (rad-net) - Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) leitet in der «Causa Erfurt» ein erstes Sportschiedsgerichts-Verfahren für den Zeitraum vor 2011 ein. Dies teilte die NADA jetzt mit.

«Nach sorgfältiger Prüfung der aktuell vorliegenden Hinweise ist nicht mehr auszuschließen, dass es sich bei der Anwendung der UV-Blutbehandlung auch vor 2011 um einen Dopingverstoß handelt», sagte die NADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann. «Mit dem Verfahren wollen wir Rechtsklarheit auch für die Vorgänge schaffen, die zeitlich vor der Regelergänzung M2.3 durch die Welt Anti-Doping Agentur zum 1. Januar 2011 lagen», erklärte NADA-Vorstandsmitglied und -Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer. Für den Zeitraum ab 1. Januar 2011 liegt bereits ein entsprechender Schiedsspruch vor, der die Methode als verboten einordnet.

Die NADA prüfe nun, ob bei weiteren Sportlern, deren Blut von dem Erfurter Mediziner mit der UV-Methode behandelt wurde, hinreichende Verdachtsmomente für die Eröffnung von Verfahren vorliegen – insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Olympischen Spiele in London.

In ihrer Einschätzung stützt sich die NADA unter anderem auf das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten, das seit Montag offiziell vorliegt. In diesem kommt der medizinische und juristische Experte Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel im Kern zu der Auffassung, dass die UV-Behandlung in den Jahren 2006 bis 2010 dem Tatbestand M1.1 der jeweils aktuellen Verbotsliste der WADA unterfällt. Außerdem trage die kürzlich korrigierte WADA-Beurteilung der UV-Blutbehandlung zu der Entscheidung der NADA bei, auch Verfahren für den Zeitraum vor 2011 anzustrengen.

Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den Erfurter Arzt, der die UV-Behandlungsmethode anwendete, sind auch noch nicht abgeschlossen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.023 Sekunden  (radnet)