Frankfurt (rad-net) - Die umstrittene Studie des Bundesinstituts für Sportwissenschaft zum Doping in der Bundesrepublik Deutschland hat erneut Forderungen nach einem Anti-Doping-Gesetz und strafrechtlicher Aufklärung lauter werden lassen. Rudolf Scharping, Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), kämpft bereits seit Jahren dafür.
«Ich halte die Hilfe des Gesetzgebers für unverzichtbar, weil sie sonst mit Hilfe von Polizei und Staatsanwaltschaften nicht an die Hintermänner herankommen», forderte Scharping bereits im Jahr 2006. Der BDR-Präsident weiter: «Doping ist nur möglich, wenn es skrupellose Mediziner, gewissenlose Geschäftemacher und andere gibt, die mitwirken. Diese müssen genauso hart, im Zweifel auch mithilfe des Strafrechts angepackt werden.»
Bereits vier Jahre zuvor, am 22. September 2002, hatte der damalige Bundesverteidigungsminister auf einer Veranstaltung des Verbandes Deutscher Sportjournalisten (VDS) in Berlin erklärt: «Ich halte ein Anti-Doping-Gesetz aus Gründen des Gesundheits- und Wettbewerbsschutzes für völlig unabweisbar. Doping ist Betrug an der eigenen Gesundheit, an den Wettbewerbern und an den Zuschauern.»
In der Dopingbekämpfung ging der Bund Deutscher Radfahrer unter der Führung von Scharping neue Wege: Der BDR forderte bereits 2006 den biologischen Pass und hat ihn danach eingefordert, entwickelte mit der Deutschen Sportjugend und externen Fachleuten ein Programm zur Doping-Prävention und übertrug als erster Spitzensportverband sämtliche Anti-Doping-Verfahren auf die unabhängige Schiedsgerichtsbarkeit und die Nationale Anti Doping Agentur (NADA).