Frankfurt (rad-net) - Sperren wegen Dopings gelten auch für Hobby- und Jedermannrennen und Wettkämpfe in anderen Sportarten. Darauf hat der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) jetzt nochmals hingewiesen. Nach dem Anti-Doping-Code des Verbandes, darf ein Athlet während seiner Doping-Sperre außer an «autorisierten Anti-Doping-Präventions oder Rehabilitationsprogrammen» in keiner Funktion an Wettkämpfen oder organisierten Maßnahmen teilnehmen. Diese Sperre gilt für alle Wettkämpfe und Maßnahmen, die von Verbänden oder Vereinen durchgeführt werden, die dem Nationalen Anti-Doping-Code unterliegen oder einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter organisiert werden.
Bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie beginnt die Frist der Sperre mit dem Tag des Verstoßes erneut. Für Diskussionen in der Szene hatte im vergangenen Jahr die Teilnahme von Matthias Kessler bei der Transalp gesorgt. Der mittlerweile 30-Jährige war damals bei dem Etappenrennen gestartet, obwohl er vom ihm zuständigen Verband SwissCycling bis zum 26. Juli diesen Jahres gesperrt wurde.
Athleten oder Personen, die eine Sperre von mehr als vier Jahren bekommen haben, dürfen auch nach Ablauf der Sperre nur an lokalen Sportveranstaltungen teilnehmen, jedoch nicht in der Sportart, in der die Sperre ausgesprochen worden ist.